Appell zur nachhaltigen Finanzierung der Wärmewende – Ein Standpunkt von Dr. Nicholas Matten und Dr. Kai Schiefelbein, den Geschäftsführern von Stiebel-Eltron

Die Entwicklungen im Energiepreissektor angesichts der schrecklichen Ereignisse in der Ukraine führen nur umso mehr vor Augen, wie dringend der Umbau der europäischen Energiesysteme hin zu den erneuerbaren Energien und damit zu weitgehender Unabhängigkeit ist. Die Diskussionen über eine nachhaltige Finanzierung der Wärmewende haben mit der Ukraine-Krise nicht an Bedeutung verloren, sondern im Gegenteil an Brisanz zugenommen. Es geht um eine radikale Abkehr von fossilen Brennstoffen – ob zur Erreichung der Klimaschutzziele oder für mehr Unabhängigkeit.

Im Gebäudesektor sind diese Klimaschutzziele äußerst ambitioniert, europäisch wie national. Selbst der heutige Neubaustandard in Deutschland gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) gereicht nicht dem Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes. Ein Neubau von heute wird somit schnell zum Sanierungsfall von morgen.

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Neue Werkzeuge zur Finanzierung

Neben der Mammutaufgabe der praktischen Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Umstellung auf eine effiziente und erneuerbare Wärmeerzeugung und der Dekarbonisierung der Energiebereitstellung insgesamt, türmt sich ein dafür benötigtes Finanzvolumen auf, dass nach neuen Werkzeugen verlangt. Zentraler Baustein dieser Werkzeuge ist die CO2-Bepreisung. Zum einen ist es so möglich, die einzelne Investitionsentscheidung zu beeinflussen, indem die Wirtschaftlichkeit von Technologien auf Basis fossiler Energieträger gemindert wird. Der Klimaschaden bekommt einen Preis, die externen Kosten werden internalisiert.

Gleichzeitig ist es möglich, so die für die Wärmewende benötigen Finanzmittel zu generieren. „Im Kleinen“ funktioniert das in Deutschland über das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und den Energie- und Klimafonds (EKF) der Bundesregierung. Die über das BEHG generierten Mittel fließen u.a. in die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), dienen zur Gegenfinanzierung der Abschaffung der EEGUmlage oder können als Grundstock für die Auszahlung eines „Klimageldes“ genutzt werden. Die nationale Regelung im BEHG läuft vorerst bis 2025.

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Wer hat Angst vorm Social Climate Fund?

Im großen europäischen Rahmen soll der ETS 2, der Emissionshandel für die Bereiche Verkehr und Gebäude, ab Mitte des Jahrzehnts dann diesen Zweck erfüllen. Ihm angeschlossen ist über den Social Climate Fund (SCF) auch ein entsprechender Umverteilungsmechanismus. Schaut man sich die nationalen Ziele an, die jeder Mitgliedsstaat über seinen individuellen Fahrplan als NECP (Nationaler Energie- und Klimaplan) nach Brüssel eingereicht hat, wird klar, dass es ohne eine funktionierende CO2-Bepreisung und breite staatliche Finanzierung der Wärmewende nicht gehen wird...

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