Heizkostenverteiler, die vor Juli 1981 montiert wurden, haben Ende 2013 ihre Zulassung verloren. Die novellierte Heizkostenverordnung von 2009 hatte diesen Geräten einen Bestandsschutz eingeräumt, der mittlerweile ausgelaufen ist, da die Geräte nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Dennoch haben viele Eigentümer ihre alten Heizkostenverteiler noch nicht ausgetauscht. Dabei sind Heizkostenabrechnungen, in denen Messwerte dieser Geräte verwendet werden, durch die Nutzer anfechtbar.
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Achtung, Rechtssicherheit! Alte Heizkostenverteiler (vor Juli 1981) dürfen nicht zur Heizkostenabrechnungen herangezogen werden
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