Neue Regelungen zum Energieausweis nützen wenig und schaffen Unsicherheit.

Seit dem 1. Mai 2014 müssen sich Mieter und Vermieter von Wohnraum an neue Vorgaben zum Energieausweis gewöhnen. So sehen die Neuregelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 vor, dass bei Energieausweisen sogenannte Energieeffizienzklassen eingeführt werden. Die vorgesehenen Kennzeichnungen von A+ bis H erinnern dabei an die energetische Einstufung von Haushaltsgeräten.

Was auf den ersten Blick als sinnvolle Neuerung zugunsten von mehr Transparenz auf dem Wohnungssektor erscheint, wird jedoch wenig nützen und in erster Linie Unsicherheit 10 bei den Mietern auslösen.

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