Hotelkosten und Versicherungsschäden: Wieviel Luxus darf es sein, Herr Senk?

Die Gebäudeversicherungsbedingungen sehen ebenso wie aktuelle Hausratkonzepte in aller Regeleinen Ersatz von Hotelkosten vor, falls die Wohnung durch einen Versicherungsschaden unbewohnbar wird. Dieser Kostenersatz ist üblicherweise auf einen Betrag von 100,00 bis 200,00 EUR pro Tag und Wohnung gedeckelt und wird auch nur für einen begrenzten Zeitraum von höchstens einem Jahr gezahlt.

zum Artikel als PDF

Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe

Lesen Sie Artikel zum selben Thema