Die Beziehung zwischen dem Verwalter einer Wohnanlage und den Eigentümern bzw. den Mietern ist eine ganz besondere. Sie geht häufig über einen rein geschäftsmäßigen, sachlichen Kontakt hinaus. Denn Entscheidungen, die das ureigenste Wohnumfeld eines Menschen betreffen, werden von den Betroffenen häufig entsprechend emotional wahrgenommen. Streitfälle sind dabei nicht zu vermeiden – egal, ob es um Detailfragen der Hausordnung, die Anbringung von Blumenkästen auf dem Balkon oder um Abrechnungsprobleme geht. Alle Gerichtsinstanzen in Deutschland, vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof, sind immer wieder mit derartigen Fragen befasst.


Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Vorheriger Artikel
Nächster Artikel
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Ein gar nicht so stilles Örtchen – 10 Urteile zum Themenkreis...
Ärger um das Badezimmer steht nicht gerade im Vordergrund der Immobilien-Rechtsfälle....
BauGB-Reform 2025: Fallstricke oder Freifahrtschein für die Wohnungswirtschaft?
Eine Situationsanalyse des Baurechtsanwalts Prof. Dr. Andreas Koenen
Bundesbauministerin Verena Hubertz hat...
Der Traum vom eigenen Pool – Welche Rechte und Pflichten haben...
Sommer und Sonne bedeutet: Die Badesaison geht los. Doch nicht jeder...
Wohnen im Wandel: Vom französischen Militärareal zum lebendigen Quartier in Trier
Trier ist die älteste Stadt Deutschlands und vereint Universität, Bischofssitz und...
Urteil des Monats: Betriebskosten-Vorauszahlung nicht ständig ändern
Die Anpassung der Betriebskosten-Vorauszahlung im Rahmen eines Mietverhältnisses ist pro Abrechnung...
Wenn doch jede Wohnung zählt: Kann ein rechtssicheres gemeindliches Vorkaufsrecht der...
Das Terrain der ehemaligen Esso-Häuser auf St. Pauli dient als Paradebeispiel:...