Die Beziehung zwischen dem Verwalter einer Wohnanlage und den Eigentümern bzw. den Mietern ist eine ganz besondere. Sie geht häufig über einen rein geschäftsmäßigen, sachlichen Kontakt hinaus. Denn Entscheidungen, die das ureigenste Wohnumfeld eines Menschen betreffen, werden von den Betroffenen häufig entsprechend emotional wahrgenommen. Streitfälle sind dabei nicht zu vermeiden – egal, ob es um Detailfragen der Hausordnung, die Anbringung von Blumenkästen auf dem Balkon oder um Abrechnungsprobleme geht. Alle Gerichtsinstanzen in Deutschland, vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof, sind immer wieder mit derartigen Fragen befasst.


Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Vorheriger Artikel
Nächster Artikel
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Weihnachtsfeier im Betrieb: Wer nicht aufpasst, tappt in die Steuerfalle
Die jährliche Weihnachtsfeier ist in vielen Unternehmen ein fester Bestandteil zum...
„Riesen“ vor dem Kadi – Was Zivil- und Verwaltungsgerichte zum Thema...
Sie sind nicht zu übersehen. Bäume bestimmen häufig das Erscheinungsbild eines...
Mängelbeseitigung bei Auszug – Rückgabeprotokoll schafft Klarheit
Beim Auszug von Mieterinnen und Mietern kann mit einem Rückgabeprotokoll Streit...
Nutzen und Grenzen der Symptomtheorie des BGH
Fast alle privaten Bauherren sind bautechnische Laien. Damit diese ihre Ansprüche...
AG Berlin Wedding: Berliner Betriebskostenübersicht belegt nicht immer Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot
Ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot kann nicht durch die Bezugnahme auf...
Knapp 900 Euro für den Smart-Meter-Einbau: Verbraucherzentrale klagt erfolgreich gegen unangemessene...
Das Landgericht Halle in Sachsen-Anhalt hat der Mitteldeutschen Netzgesellschaft (Mitnetz Strom)...

