Das OLG Koblenz hat mit seinem Beschluss vom 16.09.2013 (1 Verg 5/13) zu einer sowohl für öffentliche Auftraggeber als auch für Unternehmen höchst relevanten Norm Stellung genommen. Im Anschluss an ein Urteil des EuGH (Urt. v. 28.01.2010 – C-406/08 zu einer vergleichbaren Norm irischen Rechts) hat der Senat klargestellt, dass er die Obliegenheit zur unverzüglichen Rüge für mit europäischem Recht nicht vereinbar und deswegen für nicht anwendbar hält.


Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Ein gar nicht so stilles Örtchen – 10 Urteile zum Themenkreis...
Ärger um das Badezimmer steht nicht gerade im Vordergrund der Immobilien-Rechtsfälle....
BauGB-Reform 2025: Fallstricke oder Freifahrtschein für die Wohnungswirtschaft?
Eine Situationsanalyse des Baurechtsanwalts Prof. Dr. Andreas Koenen
Bundesbauministerin Verena Hubertz hat...
Der Traum vom eigenen Pool – Welche Rechte und Pflichten haben...
Sommer und Sonne bedeutet: Die Badesaison geht los. Doch nicht jeder...
Urteil des Monats: Betriebskosten-Vorauszahlung nicht ständig ändern
Die Anpassung der Betriebskosten-Vorauszahlung im Rahmen eines Mietverhältnisses ist pro Abrechnung...
Wenn doch jede Wohnung zählt: Kann ein rechtssicheres gemeindliches Vorkaufsrecht der...
Das Terrain der ehemaligen Esso-Häuser auf St. Pauli dient als Paradebeispiel:...
Recht, Sonderfall Gewerbe – Wenn diese Nutzung von Immobilien für Streit...
Die Gewerbenutzung von Immobilien verläuft in der Regel unproblematisch. Das Café...