Das OLG Koblenz hat mit seinem Beschluss vom 16.09.2013 (1 Verg 5/13) zu einer sowohl für öffentliche Auftraggeber als auch für Unternehmen höchst relevanten Norm Stellung genommen. Im Anschluss an ein Urteil des EuGH (Urt. v. 28.01.2010 – C-406/08 zu einer vergleichbaren Norm irischen Rechts) hat der Senat klargestellt, dass er die Obliegenheit zur unverzüglichen Rüge für mit europäischem Recht nicht vereinbar und deswegen für nicht anwendbar hält.
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