Das OLG Koblenz hat mit seinem Beschluss vom 16.09.2013 (1 Verg 5/13) zu einer sowohl für öffentliche Auftraggeber als auch für Unternehmen höchst relevanten Norm Stellung genommen. Im Anschluss an ein Urteil des EuGH (Urt. v. 28.01.2010 – C-406/08 zu einer vergleichbaren Norm irischen Rechts) hat der Senat klargestellt, dass er die Obliegenheit zur unverzüglichen Rüge für mit europäischem Recht nicht vereinbar und deswegen für nicht anwendbar hält.
![e63bf3ae3efaf4e190d324e062fe327f](https://wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2014/01/e63bf3ae3efaf4e190d324e062fe327f.jpg)
![e63bf3ae3efaf4e190d324e062fe327f](https://wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2014/01/e63bf3ae3efaf4e190d324e062fe327f.jpg)
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Dr. Olaf Riecke zu Wohnungseigentümerversammlung vor 17 Uhr: So viel Handlungsspielraum...
Eigentümerversammlungen finden meist abends statt. Die Rechtsprechung gesteht Immobilienverwaltern jedoch Handlungsspielraum...
Streit um Kostenübernahme zwischen Eigentümern und Mietern
Es ist ein schier endloses Streitthema vor deutschen Gerichten: Eigentümer und...
Modernisierung, Barrierefreiheit und mehr – Vier Urteile
Vier Urteile rund ums Wohnen, Bauen und Finanzieren, herausgegeben vom LBS...
Von Fouls und Volltreffern im Mietrecht: Was dürfen Fußballfans während der...
In jeder Nachbarschaft sind sie zurzeit zu finden: Bunte Fahnen, Wimpel...
AG Bad Iburg: kein Anspruch auf Betriebskostenabrechnung
Kein Anspruch auf Betriebskostenabrechnung, das hat das AG Bad Iburg mit...
Betriebskosten – Rund 1 Million Rechtsberatungen pro Jahr
Der Rechtsberatungsbedarf der Mieterinnen und Mieter war auch im Jahr 2023...