Steuerzahlerbund: Berlin (West) hat die höchsten Wohnnebenkosten, Mainz die niedrigsten

Ein vom Bund der Steuerzahler am 22. Mai 2022 vorgelegter Vergleich der Wohnnebenkosten in den 16 Landeshauptstädten hat ergeben, dass die Einwohner im ehemaligen Westteil von Berlin am stärksten belastet werden. Die niedrigsten Wohnnebenkosten weist Mainz auf – dicht gefolgt von Schwerin!

Der BdSt-Wohnnebenkostenvergleich verdeutlicht durch sein jährliches Ranking die staatliche Belastung des Wohnens durch sechs verschiedene Wohnnebenkosten für einen Drei-Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus in allen Landeshauptstädten.

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Im Einzelnen sind das die Trinkwasserpreise, die Abfall-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren, die Grundsteuer sowie der Rundfunkbeitrag. Dieser ist zwar bundesweit einheitlich, stellt aber einen wesentlichen Kostenfaktor für nahezu jeden Bürger dar und wurde deshalb in die Liste aufgenommen. Mit Gesamtkosten von 1.492 Euro im Jahr 2022 ist Mainz demnach am günstigsten, während Berlin (West) mit 2.291,50 Euro im selben Jahr auf dem teuersten Platz landet. Gegenüber dem Jahr 2021 sind 14 Landeshauptstädte signifikant teurer geworden, günstiger wurde es nur in Erfurt, der Landeshauptstadt von Thüringen.

Betrachtet man nun die Gesamtentwicklung des Vergleichs seit dem Jahr 2016, sind 13 Landeshauptstädte teurer und 3 Landeshauptstädte günstiger geworden. Drei Beispiele: Die Einwohner von Düsseldorf wurden mit rund 38 Euro weniger bei den Nebenkosten entlastet, während in Hannover und Saarbrücken mit 318 bzw. 185 Euro die stärksten Kostenanstiege zu verzeichnen sind.

Beispiel die Strom- und Gaskosten

Über das Wohnnebenkosten-Ranking hinaus sind noch weitere Belastungen wie zum Beispiel die Stromund Gaskosten zu berücksichtigen. Vor allem die massiv erhöhten Gaspreise belasten die Haushalte enorm. Aufgrund derzeitiger Krisen hat sich der Gaspreis mehr als verdoppelt – dies beeinflusst auch die Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer und führt zu höheren Steuern. Nach der jüngsten Steuerschätzung kann der Staat mit deutlich höheren Steuereinnahmen rechnen. Hier muss die Politik dringend handeln!

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Heizstoffe sind lebensnotwendige Güter

Daher fordert der BdSt: Heizstoffe sind lebensnotwendige Güter und sollten daher nur mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent besteuert werden. Die Stromsteuer sollte von derzeit 2,05 Cent/ kWh auf das EU-rechtlich zulässige Mindestmaß von 0,1 Cent/kWh gesenkt werden…

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