Es ist im Grunde eine Selbstverständlichkeit: Auch ein schwer körperbehinderter Mieter muss eine Chance haben, zur Haustüre seines Wohnobjekts zu gelangen. Zumindest dann, wenn dies mit baulichen Maßnahmen in verantwortbarer Weise machbar ist. Die Justiz befasste sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS mit den Details einer solchen Lösung. (Amtsgericht München, Aktenzeichen 453 C 27330/10)
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