Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
kaum neigt sich die Urlaubszeit dem Ende zu, häufen sich wieder die Meldungen zu Legionellenbefall in Wohngebäuden. Ein besonders eindrücklicher Fall erreichte uns Anfang August aus Münster: 160 Bewohner eines Hochhauses erhielten ein Duschverbot – ein massiver Eingriff in den Alltag, ausgelöst durch einen Legionellenbefund im Trinkwassersystem. Die Ursache scheint inzwischen gefunden, wie die Westfälischen Nachrichten am 14.08.2025 berichteten. Doch das Duschverbot bleibt – so lange, bis die Gefährdung durch technische Maßnahmen vollständig behoben ist.
Dieses Beispiel zeigt, wie sensibel Trinkwassersysteme auf Stillstand oder unsachgemäße Bedienung reagieren. Forum Leitungswasser-Experte Dr. Georg Scholzen ordnet den Fall fachlich ein und erklärt, welche Maßnahmen Gebäudebetreiber ergreifen müssen, um Hygieneprobleme zu vermeiden.
Mindestens ebenso ernst zu nehmen ist ein Thema, das auf den ersten Blick unscheinbar wirkt: Flexschläuche. Sie stecken in Millionen Haushalten, meist unter dem Waschbecken oder an Armaturen – doch kaum jemand weiß, dass diese Schläuche eine begrenzte Lebensdauer haben. Hersteller geben in der Regel 20 Jahre an – danach wird das Material spröde und kann ohne Vorwarnung reißen.
Besonders kritisch: Wenn alte Flexschläuche im Rahmen einer Sanierung an neuen Armaturen weiterverwendet werden. Was zu beachten ist, schreibt Ina Schmiedeberg vom Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) in ihrem Artikel: Warum auch Flexschläuche ohne offensichtliche Mängel ausgetauscht werden sollten…
Und schließlich rückt beim Thema Wohngebäudeversicherung die Verantwortung von Wohnungsgesellschaften in den Fokus. Das BGH-Urteil vom 25.09.2024 unterstreicht: Wer gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften nicht folgt, gefährdet seinen Versicherungsschutz. Private Normen (z. B. DIN 1988 zur Trinkwasserinstallation….) sind nur dann versicherungsvertraglich relevant, wenn sie durch Gesetze oder Verträge verbindlich gemacht wurden.
Alexander Haag Ass. jur., Fachbereich Sachversicherungen bei der AVW Gruppe, empfiehlt in seinem Beitrag die jeweils einschlägigen Sicherheitsvorschriften systematisch zu erfassen, um deren Einhaltung sicherzustellen, z. B. durch die Implementierung eines „Obliegenheiten-Management-Systems“. Eine lückenlose Dokumentation der Einhaltung dieser Vorschriften ist essenziell, um im Schadenfall Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Dies und mehr erwartet Sie in dieser Ausgabe von FORUM LEITUNSGWASSER.
Ich wünsche Ihnen eine hilfreiche Lektüre!
Ihr
Hartmut Rösler
Geschäftsführer der AVW Unternehmensgruppe,
Mit-Initiator der Initiative Schadenprävention und des FORUM LEITUNGSWASSER