Nachdem sich in den letzten Jahren extreme Wetterereignisse wie Starkregen, Überschwemmungen und Stürme gehäuft haben, findet auch die Versicherung von Elementarschäden im Rahmen der Gebäudeversicherung zusehend weitere Verbreitung. Nicht immer werden Überschwemmungsschäden zur Zufriedenheit der Versicherungsnehmer abgewickelt wie in einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg aus dem Jahr 2014 (OLG Hamburg, Beschluss vom 14.04.2014, Az: 9 U 201/13; VersR 2014, 1454ff.).
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Klimawechsel! Sturm und Wolkenbruch kommen bestimmt – Rückstau und Elementarschäden. Was ist zu beachten, Herr Senk?
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