Nachdem zum 1. Januar dieses Jahres der Kauf einer Immobilie in Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein teurer wurde, plant bereits das nächste Bundesland höhere Steuerabgaben. So hat Hessen nun laut einer Anfrage von Interhyp ein entsprechendes Gesetzesverfahren eingeleitet. Dieses sieht zum 1. Januar 2015 eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer von fünf auf sechs Prozent vor. „Damit würde sich Hessen in Bezug auf Steuerbelastungen beim Immobilienerwerb unter die drei kostspieligsten Bundesländer reihen.
Beim Kauf einer 400.000 Euro teurer Eigentumswohnung in Frankfurt am Main steigt die Steuerbelastung künftig von 20.000 Euro auf 24.000 Euro“, rechnet Michiel Goris, Vorstandsvorsitzender der Interhyp AG, Deutschlands größtem Vermittler privater Baufinanzierungen, vor. Umso wichtiger ist, die Grundlage der Grunderwerbsteuer korrekt zu berechnen.