Bei der in innerstädtischen Bebauungen üblichen geschlossenen Bauweise können Änderungen der nachbarschaftlichen Bebauung schnell zu unerwünschten Durchfeuchtungen an der verbliebenen Bausubstanz führen. Bei derartigen Szenarien liegt der Streit um die Sanierungskosten nahe, wie in dem kürzlich vom Brandenburgischen Oberlandesgericht entschiedenen Fall (Az.: 5 U 76/14).
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Geschlossene Bebauung und Durchfeuchtung: Wer zahlt?
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