Der Einsatz erneuerbarer Energien ist unabdingbar, um natürliche Ressourcen zu schonen – macht aber gerade der Wohnungswirtschaft die tägliche Arbeit nicht unbedingt leichter. Gesetze und Vorschriften, die ein Mindestmaß an Erneuerbaren regeln, wie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), verkomplizieren ohnehin schon herausfordernde Prozesse, wie zum Beispiel die Heizkostenabrechnung. Was Verwalter beachten müssen, um rechtskonform zu agieren, wird im Folgenden erläutert.
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Erneuerbare Energiequellen in der Heizkostenabrechnung – Welche Fehlerquelle gilt es zu beachten, Herr Well?
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