Wir erinnern uns noch genau: ab Januar 2020 startete in NRW der Online-Wohngeldantrag. Die dortige Landesregierung bekam dafür viel Lob. Zu Recht. Denn damals war die analoge Antragsstellung eine große bürokratische Hürde. Ein Großteil der Antragsberechtigten gab schon nach den ersten Seiten des Antrags auf. Der Grund: Unverständlich in der Fragestellung etc. . So verzichteten sehr viele auf ihr Recht auf Hilfe. Einfacher wurde es durch den Onlineantrag. Allerdings stieg jetzt auch die Anzahl der Anträge und somit die Höhe der Summe, die die Länder für Wohngeld in die Haushalte einstellen mussten. Heute sind Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen mit im Boot, aber nicht alle.
Nachholbedarf beim Wohngeld scheint es noch in Mecklenburg-Vorpommern zu geben. Bis zur Bewilligung dauere es derzeit zehn bis zwölf Wochen. Voraussetzung sei jedoch, dass alle Nachweise vollständig vorliegen, berichtet Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen in dieser Ausgabe und fragt: „Wäre die Wohngeldreform nicht eine Möglichkeit gewesen, behördliches Handeln zu digitalisieren?“
Vielleicht sollten die Entscheider in den Behörden von den Kommunikationsstrategien der Wohnungsunternehmen mit ihren Kunden, den Mietern, lernen. Hier empfehle ich Alexandra Bredahls Beitrag „Digital die Kundenkommunikation im Vermietungsprozess ausbauen“. Die Kommunikationsexpertin von Immomio erklärt, wie digitalgesteuerte Prozesse nicht nur Zeit sparen helfen, sondern auch die Kommunikation mit den Mietern zur einer weiteren gefühlten „Dienstleistung“ werden lässt. In der Wohnungswirtschaft nennen wir es Kundenbindung… und bei einer Behörde…???
Februar 2024 – Wohnungswirtschaft digital. Ausgabe 33 – mit vielen neuen Anregungen.
Klicken Sie mal rein.
Ihr Gerd Warda