Das Gute muss man nicht neu erfinden, sondern kann es auch mal kopieren – auch bei der Grundsteuer

Liebe Leserinnen und Leser,
der Hamburger Senat hat vor einigen Tagen ein eigenes Modell zur Neuberechnung der Grundsteuer beschlossen, das von 2025 an umgesetzt werden soll. Im Kern handelt es sich dabei um ein sogenanntes Wohnlagenmodell, bei dem neben der Wohnlage der Immobilien die Fläche des Grundstücks und die genutzte Wohn- bzw. Gewerbefläche der Gebäude berücksichtigt werden.

Das Gute muss man nicht neu erfinden, sondern kann es auch mal kopieren. Vor allem im norddeutschen Raum. Hamburg zeigt, wie die Reform der Grundsteuer das bezahlbare Wohnen nicht gefährden wird. Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold sollte sich an ihren rot-grünen Senatskolleginnen und Senatskollegen ein Beispiel nehmen und sich am Hamburger Weg orientieren.

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Neue Grundsteuer nicht Preistreiber für die Wohnkosten

Der Hamburger Weg ist nämlich klug, einfach, überzeugend und transparent. Das jetzt vorgelegte Hamburger Modell wird nach unserer ersten Begutachtung dafür sorgen, dass die neue Grundsteuer nicht als Preistreiber für die Wohnkosten in Hamburg wirkt.

Vor allem zeichnet sich das Hamburger Grundsteuermodell durch seine Einfachheit aus. Das sichert, dass die Reform auch wirklich zum 1. Januar 2025 umgesetzt werden kann und die staatlichen Behörden bei der Erhebung der Grundsteuer nicht überfordert werden.

Bundesmodell sei schwer administrierbar, verfassungsrechtlich bedenklich

Besonders bedenklich ist die Absicht von Schleswig-Holstein, das Bundesmodell von Finanzminister Olaf Scholz zu übernehmen. Die Hamburger Finanzverwaltung hat ein vernichtendes Urteil über diesen Reformvorschlag gefällt. Das Bundesmodell sei schwer administrierbar, verfassungsrechtlich bedenklich, fördere die Segregation in den Wohnquartieren und könne fortlaufend zu steigenden Mietnebenkosten führen.

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Der schleswig-holsteinische Landesrechnungshof wiederum hat den Finanzbehörden des Landes attestiert, für die Grundsteuerreform nicht gerüstet zu sein. Die Finanzämter seien auf diese umfassende Neubewertung der Immobilien weder technisch noch personell vorbereitet

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