Als Zugang zu Raumeinheiten sowie als Fluchtweg sind Laubengänge ein signifikantes Bauteil von Gebäuden. Aufgrund dieser Nutzungsansprüche stellen sie hohe Anforderungen an den, vor allem in Bezug auf die Personensicherheit: Brandschutzvorgaben müssen ebenso erfüllt werden wie Kriterien der Rutschhemmung. Nicht zuletzt wird der Bedarf an barrierefreien Flächen, also geringen Aufbauhöhen im Übergangsbereich, immer größer. Im Zuge einer Sanierung lassen sich Laubengänge so abdichten und beschichten, dass sie diesen Anforderungen entsprechen – z. B. mit Lösungen auf Basis von Polymethylmethacrylat (PMMA). Die Flüssigkunststoffsysteme ermöglichen die Ausführung gemäß relevanter Regelwerke und bieten so dauerhaften Schutz vor eindringender Feuchtigkeit.
Grundsätzlich kommen Laubengänge oftmals bei Bauten mit mehreren nebeneinander liegenden Nutzungseinheiten vor. Besonders im Geschosswohnungsbau dienen sie als Zu-, Rettungs- und Fluchtwege zu den einzelnen Wohnungen. Darüber hinaus stellen sie häufig einen Balkonersatz dar. Bei allen Ansprüchen steht ein Kriterium immer an erster Stelle: die Sicherheit.
Regelkonforme Planung
Die Voraussetzungen für sichere Laubengänge müssen schon während der Planung von Sanierungen geschaffen werden. Nur eine funktionsgerechte Abdichtung bewahrt vor Schäden wie Durchfeuchtung, Betonabplatzungen oder Korrosion. Damit die Oberflächen dauerhaft dicht sind, müssen sie Witterungseinflüssen wie UV-Strahlung, Regen oder Kälte langfristig standhalten. Ebenso ist Widerstandsfähigkeit gegenüber mechanischen Belastungen sowie chemischen Beeinträchtigungen, z. B. durch Tausalze, gefordert. Darüber hinaus muss die Oberfläche von Laubengängen rutschhemmend wirken, um die Sicherheit für die Nutzer zu erhöhen.
Ein weiterer Aspekt ist die Barrierefreiheit von Außenräumen, damit sich Menschen jeden Alters gefahrlos und ohne bauliche Hürden bewegen können. Deshalb gilt es, Stolperfallen, etwa an Übergängen zwischen Innen- und Außenbereich, zu vermeiden. Die Flachdachrichtlinie (Fachregel für Abdichtungen) legt fest, dass Anschlüsse mindestens 15 cm über der Oberfläche des Belags ausgeführt sein müssen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Niederschlagswasser z. B. über Türschwellen in das Gebäudeinnere eindringt. Im Einzelfall kann die Anschlusshöhe aber auf 5 cm reduziert werden, um bauliche Veränderungen und damit einhergehende enorme Kosten zu vermeiden. Dies ist nur mit Lösungen realisierbar, die eine geringe Aufbauhöhe haben.
Im Brandfall als Flucht- und Rettungswege
Laubengängen kommt eine wichtige Bedeutung zu, wenn sie im Brandfall als Flucht- und Rettungswege dienen. Sowohl die EU-Bauproduktenverordnung als auch die Muster- (MBO) und die Landesbauordnungen (LBO, BauO und BO) dienen als gesetzliche Vorschriften für den vorbeugenden Brandschutz. Gemäß LBO sind für Einheiten, die mindestens einen Aufenthaltsraum in jedem Geschoss haben, wenigstens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorgeschrieben. Der zweite Weg kann eine Treppe oder eine für die Feuerwehr und von öffentlichen Verkehrsflächen zugängliche Stelle sein.
Dafür eignen sich insbesondere Laubengänge. Für auf offenen Gängen macht die MBO keine Vorgaben. Einige Bundesländer übertragen auf Laubengänge jedoch die Regeln für Treppenräume. Dort muss der Bodenbelag mindestens schwerentflammbar sein. § 26 der MBO klassifiziert und unterscheidet nicht brennbare, schwerentflammbare sowie normalentflammbare Baustoffe. Die genaue Zuordnung eines Baustoffs oder Bauteils erfolgt durch die Bauregelliste A Teil 1, Anlage 0.2. Weitere Regelwerke, die Planer und Verarbeiter bei der Laubengangsanierung berücksichtigen müssen, sind die Instandsetzungsrichtlinie des Deutsche Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) , und zukünftig die DIN 18531 für Abdichtungen…