Auch die Mieter werden zukünftig E-Autos fahren, reicht die elektrische Infrastruktur der Versorger auch in unseren Quartieren, Herr Strenge?

Während in den letzten Jahren ein gedämpfter Zuwachs der Zulassungszahlen zu beobachten war, stützen zahlreiche Indikatoren die These, dass ein „Tipping-Point“ bevorsteht. In 2020 erreichten die Neuzulassungen für E-Autos einen Rekordwert von 194.163, was einer Verdreifachung im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Der Gesetzgeber hat das Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) auf den Weg gebracht. Die kürzlich aktualisierte Fassung sieht vor das jeder, der ein neues Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen baut, zur Berücksichtigung von Leitungsinfrastruktur verpflichtet wird.

Der Bund unterstützt den Umbau der Deutschen Autoindustrie mit einem Konjunkturpaket in Höhe von 1,5 Milliarden Euro. Es ist eine weitere Milliarde von der Regierung geplant, die der Automobilwirtschaft mit einem Zukunftsfonds zur Verfügung gestellt werden soll.

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Autokäufer werden beim Kauf eines neuen E-Kfz mit bis zu 9.000 Euro bezuschusst. Das KFW-Programm 440 fördert jeden Ladepunkt, der die Anforderungen erfüllt, mit 900,- Euro. Die Mittel wurden vor wenigen Tagen um weitere 100 Mio. Euro aufgestockt. BK-Aktuell hat beim Energie-Experten Stefan Strenge nachgefragt.

Herr Strenge, werden wir in den nächsten Jahren ausschließlich mit E-Autos unterwegs sein?

Es ist in den kommenden 20 Jahren davon auszugehen, dass der Elektroantrieb den Verbrennungsmotor ersetzen wird. Bis zum Jahr 2030 sollen 40 Mio. E-Autos auf Europas Straßen unterwegs sein. Dass diese Prognose realistisch ist, spüren wir auf allen Ebenen bei unseren Projekten.

Die Automobilindustrie setzt auf diese Technik und hat die Investitionen dafür massiv hochgefahren. Die Bundesregierung hat diverse Förderungen und Gesetze auf den Weg gebracht. Die Immobilienwirtschaft hat verstanden, dass die Elektrifizierung der Parkplätze als Teil der Lösung von zentraler Bedeutung ist.

Stefan Strenge

Zu geringe elektrische Leistungen werden immer wieder als Engpass genannt, um E-Ladepunkte zu installieren und zu betreiben. Wie ist diese Problematik einzuschätzen?

Die Analysen in unseren E-Mobilitätsprojekten haben insbesondere bei Wohnimmobilien Umsetzungsmöglichkeiten mit den Leistungen der vorhandenen Hausanschlüsse aufgezeigt. In Wohnhäusern findet die Ladung der E-Autos in der Regel nachts statt.

In diesem Zeitraum beträgt die für die Wohnungen benötigte elektrische Leistung nur ca. ein Drittel der maximal zur Verfügung stehenden Leistung. Zwei Drittel stehen in einen Zeitraum von mehreren Stunden für die Elektroladung zur Verfügung. Beispiel: Ein MFH mit 100 Wohnungen ohne elektrische Warmwasserbereitung wird gemäß DIN 18015 auf eine Leistung von 109 kVA ausgelegt. Nachts – im sogenannten Nacht-Tal – steht eine Leistung von etwa 72 kVA für die E-Ladung zur Verfügung.

In der Zeit von 19 bis 7 Uhr ist damit eine Gesamtladung von rd. 550 kWh möglich. Bei einem Verbrauch von 16 kWh pro 100 km entspricht das rd. 3.400 km. In diesem Beispiel können 30 Stellplatzmieter ihre E-Autos in einer Nacht mit Strom für über 110 km Reichweite laden.

Stefan Strenge
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Wie ist das möglich, ohne das die Leistung des Hausanschlusses erhöht werden musste?

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