Änderung des Energie- und des Stromsteuergesetzes: URBANA-Vorstand Harald Zimmermann: „Man schafft keine Anreize zur Energieeinsparung, wenn man sie verteuert“

Wärme- und Nutzenergielieferungen, die in erheblichem Umfang zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Einsparung von CO2-Emissionen beitragen, sollten nicht durch steuerliche Änderungen behindert werden – wollte man zumindest meinen. In der Praxis jedoch sieht es anders aus. Seit 1. Januar dieses Jahr ist eine Änderung des Energie- und des Stromsteuergesetzes in Kraft,

die die energie- und stromsteuerlichen Vorteile für Contracting-Gestaltungen einschränkt. So entfällt seitdem die Steuerentlastung für Energieerzeugnisse zur Erzeugung von Wärme, soweit die Wärme nicht im eigenen Unternehmen des so genannten Produzierenden Gewerbes genutzt wird.

- Anzeige -

Eine Steuerentlastung bei der Lieferung an Dritte ist nur noch möglich, wenn die Anlage zu diesen Zwecken neu errichtet und nachweisbar energetisch optimiert genutzt wird (§§ 54, 55 Energiesteuergesetz-Entwurf). Wohnungswirtschaft heute hat mit Harald Zimmermann, dem Vorstand von URBANA, über die Änderungen gesprochen.

 

… zum Artikel als PDF

Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe

Lesen Sie Artikel zum selben Thema