Änderung des Energie- und des Stromsteuergesetzes: URBANA-Vorstand Harald Zimmermann: „Man schafft keine Anreize zur Energieeinsparung, wenn man sie verteuert“

Wärme- und Nutzenergielieferungen, die in erheblichem Umfang zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Einsparung von CO2-Emissionen beitragen, sollten nicht durch steuerliche Änderungen behindert werden – wollte man zumindest meinen. In der Praxis jedoch sieht es anders aus. Seit 1. Januar dieses Jahr ist eine Änderung des Energie- und des Stromsteuergesetzes in Kraft,

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die die energie- und stromsteuerlichen Vorteile für Contracting-Gestaltungen einschränkt. So entfällt seitdem die Steuerentlastung für Energieerzeugnisse zur Erzeugung von Wärme, soweit die Wärme nicht im eigenen Unternehmen des so genannten Produzierenden Gewerbes genutzt wird.

Eine Steuerentlastung bei der Lieferung an Dritte ist nur noch möglich, wenn die Anlage zu diesen Zwecken neu errichtet und nachweisbar energetisch optimiert genutzt wird (§§ 54, 55 Energiesteuergesetz-Entwurf). Wohnungswirtschaft heute hat mit Harald Zimmermann, dem Vorstand von URBANA, über die Änderungen gesprochen.

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