Achtung Haftungsrisiko – Barrierefreiheit verlangt Nullschwelle – Kompaktes Wissen für Fensterbauer beim ersten BPH-Online-Stammtisch

Weil regelmäßige Treffen aufgrund der Corona-Regeln schwierig sind, lud der Bundesverband Pro- Holzfenster e.V. (BPH) Anfang November seine Mitglieder zum Online-Stammtisch ein. Bei der 90-minütigen Veranstaltung ging es um die Nullschwelle im Neubau.

Ein Thema, über das sich Fensterbauer unbedingt schlau machen sollten, wenn sie Haftungsrisiken vermeiden wollen. Mit Dipl.- Ing. Ulrike Jocham, bekannt als „Frau Nullschwelle®“, war eine absolute Top-Sachverständige für barrierefreie und niveaugleiche Außentürdichtungen dabei.

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KFW barrierefrei deklarierte Tür verlangt die Nullschwelle

Barrierefreies Bauen erlaubt keine ein bis zwei Zentimeter hohen Türanschlagdichtungen, sondern verlangt die Nullschwelle. An zahlreichen Außentüren im Neubau sind sie in Wohnimmobilien und Gebäuden eigentlich seit Jahren vorgeschrieben. So regelt es auch die DIN 18040, die schon lange in den meisten Bundesländern bindend ist.

Auch wer KfW-Zuschüsse für eine als barrierefrei deklarierte Tür in Anspruch nehmen will, muss technisch mögliche Nullschwellen ohne Türanschlag für den Bestand umsetzen. Doch offensichtlich ist dies nicht hinreichend bekannt, denn Nullschwellen werden längst nicht überall dort eingebaut, wo sie zwingend gefordert wären.

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DIN 18040 steht über RAL-Leitfaden

„Für Fensterbauer birgt dies eine enorme Haftungsgefahr, selbst wenn der Planer oder Architekt es in der Ausschreibung anders festgelegt hat“, sagt Ulrike Jocham. Sie kritisiert in diesem Zusammenhang auch Veröffentlichungen des ift Rosenheim zur „Überrollbarkeit von technisch überholten Türanschlagdichtungen“ sowie den RAL-Leitfaden…

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