Zensus 2022 – so können sich Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen vorbereiten – Teil 2

Der Zensus 2022 rückt näher. Noch im vierten Quartal 2021 läuft die letzte Stufe der Vorbefragung. Dann haben Wohnungsunternehmen und Immobilienverwalter noch ein knappes halbes Jahr Zeit, die Fragen zu beantworten und ihre Daten digital zu übermitteln. Auch wenn sich manche noch an den Zensus vor zehn Jahren erinnern, ist gute Vorbereitung das A und O. Im zweiten Teil unserer Artikelserie „Zensus 2022“ zeigen wir, was neu auf Unternehmen zukommt und wie sie sich schon jetzt ganz praktisch auf die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) vorbereiten können.

Kaum noch Vorbereitungszeit gibt es bei der Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung. Sie läuft bereits seit Anfang 2020 und soll vor allem die Datenqualität erhöhen und für einen reibungslosen Ablauf des Zensus ermöglichen. Dabei werden allerdings nicht alle Eigentümer bzw. Verwalter befragt.

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Wer die Zugangsdaten für den Online-Fragebogen per Post erhalten hat, ist zur Auskunft verpflichtet. Dabei geht es vor allem um die gültige Gebäudeanschrift sowie die Namen und Anschrift der auskunftspflichtigen Person sowie die Eigentumsverhältnisse zum Stichtag 15. Mai 2022. Wer Fremdbestände verwaltet, hat die Wahl, die erforderlichen Daten vollständig zu liefern oder die Auskunftspflicht an die Eigentümer weiterzugeben.

Online-Fragebogen zur Vorbefragung
Eigentümer und Verwalter, die offizielle Zugangsdaten der Statistischen Ämter erhalten haben, können sich direkt auf der Internetseite www.zensus2022.de anmelden.
Wichtiger Hinweis: Wohneigentümer in Nordrhein-Westfalen (NRW) und Bayern haben eigene Online-Fragebögen:

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NRW: https://www.idev.nrw.de/idev/OnlineMeldung?inst=05
Bayern: https://idev.bayern.de/idev/OnlineMeldung

Im letzten Schritt der Vorbefragung müssen ausgewählte Eigentümer bzw. Verwalter bis zum Jahresende 2021 ihre Bestandsliste nochmals aktualisieren und online abgeben.

Das hat sich gegenüber dem letzten Zensus geändert

Bei der eigentlichen Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) sind alle Eigentümer und Verwalter von Wohngebäuden und Wohnungen verpflichtet, Angaben zu machen.

Neu in den Fragebogen aufgenommen wurden die Energieträger (z.B. Öl oder Gas), die Nettokaltmiete sowie Dauer und Gründe für Wohnraumleerstand. Außerdem sind erstmals alle Befragte verpflichtet, ihre Daten elektronisch zu übermitteln. Die gute Nachricht: Veröffentlicht werden ausschließlich zusammengefasste und anonymisierte Ergebnisse. Rückschlüsse auf Unternehmen oder Personen sind nicht möglich. Dennoch kommen auf viele Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen zusätzliche Aufgaben zu…

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