Stromversorger im Fokus: gesunkene EEG-Umlage nicht an Bestandskunden weitergegeben – Neukunden bis zu 172% mehr

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

Chaos am Strommarkt. Ende 2021 drehten viele Billig-Strom-Anbieter ihren Kunden den Strom ab. Sie hatten sich verzockt, konnten die versprochenen Preise nicht mehr halten. Einige meldeten Insolvenz an, andere stellten nur die Lieferung ein. Mehrere hunderttausend Verbraucher suchen neue Anbieter. Was früher recht problemlos ging, klappt in 2022 nicht so einfach. Viele Grundversorger haben einen sogenannten Neukundentarif eingeführt, und das kostet. Je nach Versorger gab es Preisunterschiede bis zu 172 %!

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat am 10. und 11. Januar 2022 die Preise für die Grundversorgung bei 23 Stromanbietern verglichen. Die Preise sind eine Momentaufnahme, da sich die Tarife mancher Versorger derzeit rasch und häufig ändern. Hier ein Link zur Preistabelle.

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In der Pressemeldung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen heißt es dazu: „Wir haben beispielhaft die Kosten für einen Jahresverbrauch von 3.000 Kilowattstunden (kWh) berechnet. Der Unterschied zwischen den Verträgen für alte und neue Kund:innen beträgt im Schnitt mehr als das Doppelte. In der Stadt mit dem teuersten Tarif kamen 1.137 Euro pro Jahr bei Bestandsverträgen zusammen. Mit Neuverträgen waren es 3.090 Euro – ein Unterschied von fast 2.000 Euro bzw. 172 Prozent.

Die durchschnittlichen Strompreise (Arbeitspreis und Grundpreis zusammengenommen) für 3.000 kWh Jahresverbrauch in der Grundversorgung lagen zwischen 32 Cent pro kWh (kein Spalttarif) und 103 Cent pro kWh (Spalttarif). In manchen Kommunen müssen Kund:innen also das Dreifache mehr für Strom zahlen als in anderen. Bei den 5 Anbietern, die auf eine Spaltung der Tarife verzichtet haben, lag der Durchschnittspreis pro Kilowattstunde bei 34 Cent. Drei Anbieter haben nur Neukundenpreise auf ihrer Internetseite veröffentlicht, aber keine für Bestandsverträge.“

Wegen der Aufspaltung der Energietarife hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen die Grundversorger abgemahnt.

Auch im Umgang mit der gesunkenen EEG-Umlage, ab 1. Januar von 6,5 Cent/kWh auf 3,72 Cent/kWh, sind die Versorger in der Kritik. Sie geben die Reduzierung nicht an die Kunden weiter. Lesen Sie auch „Grundversorgung so teuer wie nie – Senkung der EEG-Umlage kommt bei Haushalten nicht an“ ab Seite 6.

Januar 2022 – die neue Energie-Ausgabe mit vielen Anregungen, nicht nur zum Sparen, haben wir für Sie zusammengestellt, klicken Sie mal rein.

Ihr Gerd Warda

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