Abschaffung des Nebenkostenprivilegs trifft Empfänger von Bürgergeld

Kommentar von VNW-Verbandsdirektor Andreas Breitner

Vom 1. Juni 2024 an können Mieterinnen und Mieter die Kosten für ihren Breitbandanschluss inklusive TV-Entgelten nicht mehr über die Betriebskostenumlage entrichten. Das ist die Folge des bereits im Dezember 2021 in Kraft getretenen Telekommunikationsgesetzes. Die seinerzeit beschlossene Übergangsphase endet jetzt.

Die Neuregelung benachteiligt vor allem Empfänger von Sozialleistungen. Für sie entfällt die Möglichkeit, diese Kosten über die „Kosten der Unterkunft (KdU)“ finanziert zu bekommen. Das wird eine Gruppen von Menschen belasten, die es ohnehin schon nicht „dicke“ hat.

Als soziale Vermieter haben wir in den vergangenen Jahren wiederholt auf diesen Umstand hingewiesen und gefordert, eine sozial verträgliche Lösung zu finden. Für viele Menschen wird ein monatliche Mehrbelastung von fünf bis 15 Euro nicht problematisch sein.

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Bei Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld sieht das anders aus. Wir gehen davon aus, dass rund zwei Millionen Menschen betroffen sein werden. Die Bundesregierung ist jetzt gefordert, rasch eine Lösung zu finden, die Mehrkosten bei Bürgergeldempfängern verhindert

Andreas Breitner

Vorstand und Verbandsdirektor Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW)

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