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	<title>Betriebskosten aktuell AG63 Archive - Wohnungswirtschaft</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>Betriebskosten aktuell AG63 Archive - Wohnungswirtschaft</title>
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		<title>VNW-Verbandsdirektor Andreas Breitner: Mieterstrom? Den Staat würde das keinen Cent kosten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Feb 2020 20:26:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG63]]></category>
		<category><![CDATA[Editorial]]></category>
		<category><![CDATA[Mieterstrom]]></category>
		<category><![CDATA[vnw]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Liebe Leserinnen und Leser, der Schutz des Klimas ist derzeit eines der meist diskutierten Themen, egal wohin man kommt. In Hamburg hat der Senat erst vor einigen Wochen eine Klimaschutzplan verabschiedet. Jetzt will man prüfen, welche finanziellen Auswirkungen die geforderte Erhöhung der jährlichen Sanierungsquote von Bestandsgebäuden haben wird. Für die Wohnungswirtschaft ist der Klimaschutz seit [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://wohnungswirtschaft-heute.de/vnw-verbandsdirektor-andreas-breitner-mieterstrom-den-staat-wuerde-das-keinen-cent-kosten/">VNW-Verbandsdirektor Andreas Breitner: Mieterstrom? Den Staat würde das keinen Cent kosten</a> erschien zuerst auf <a href="https://wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft</a>.</p>
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<p><strong>Liebe Leserinnen und Leser, </strong><br>der Schutz des Klimas ist derzeit eines der meist diskutierten Themen, egal wohin man kommt. In Hamburg hat der Senat erst vor einigen Wochen eine Klimaschutzplan verabschiedet. Jetzt will man prüfen, welche finanziellen Auswirkungen die geforderte Erhöhung der jährlichen Sanierungsquote von Bestandsgebäuden haben wird. </p>



<p>Für die Wohnungswirtschaft ist der Klimaschutz seit vielen Jahren gelebter Alltag. Die VNWUnternehmen werden sich auch künftig nicht Maßnahmen verwehren, die dem sorgsamen Umgang mit der Natur dienen. Dabei geht es uns aber darum, dabei <strong>das bezahlbare Wohnen nicht aus den Augen zu verlieren. </strong></p>



<p>Die unverzichtbare Zustimmung der Mieterinnen und Mieter zum Klimaschutz wird man nur erlangen, wenn die Menschen am Ende nicht allein auf den Kosten sitzen bleiben und man ihnen die Möglichkeit gibt, von der Umstellung zu profitieren. </p>



<p>Auch deshalb fordert die norddeutsche Wohnungswirtschaft Vorfahrt für Mieterstrom. In einem Brief wurden die Regierungschefs der fünf norddeutschen Bundesländer Mecklenburg- Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Bremen fordern wir, sich im Bundesrat für die Abschaffung der steuerlichen Benachteiligung bei der Erzeugung von Mieterstrom einzusetzen. </p>



<p>Wohnungsunternehmen könnten ihren Mietern mit Hilfe von Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken kostengünstigen Strom zur Verfügung stellen. Das Problem: derzeit hemmen steuerliche Nachteile das Angebot von Mieterstrommodellen. <strong>So droht Wohnungsunternehmen der Verlust der Gewerbesteuer- bzw. der Steuerfreiheit. </strong></p>



<p>Es wäre daher sinnvoll, die Erzeugung und die Lieferung von Strom in den Katalog der gesetzlich zugelassenen Nebentätigkeiten aufzunehmen. Das könnte durch eine Ergänzung des Gewerbesteuergesetzes erfolgen. Mieterstrom ist für die Mieterinnen und Mieter in der Regel deutlich günstiger als der von anderen Stromanbietern. </p>



<p>Zudem könnte <strong>durch nachhaltige Mieterstrommodelle deutlich mehr Kohlendioxid reduziert werden als durch eine teure und aufwändige energetische Modernisierung von Wohngebäuden.</strong> Es gibt also keinen Grund, die entsprechenden Gesetze nicht umgehend zu ändern. Den Staat würde das keinen Cent kosten. </p>



<p>Ich habe Hoffnung, dass unsere Forderungen bei der Politik gehört werden. Zumindest Hamburgs Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher und Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil signalisierten vor wenigen Tagen beim Wohnungswirtschaftlichen Lunch des VNW ihre Bereitschaft, die Wohnungswirtschaft zu unterstützen.</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/02/Kommentar-Andreas-Breitner.pdf">zum Kommentar als PDF</a><a href="https://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/02/Kommentar-Andreas-Breitner.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>2. Norddeutscher Betriebskostentag Co2-Bepreisung verteuert das Wohnen – intelligente Lösungen gefordert</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Feb 2020 20:21:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG63]]></category>
		<category><![CDATA[CO2]]></category>
		<category><![CDATA[CO2-Bepreisung]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Verbandsdirektor Andreas Breitner eröffnete vor über 75 Teilnehmern am 28. Januar 2020 in Lübeck diese Veranstaltung gemeinsam mit dem Partnerunternehmen WohnCom GmbH Berlin/Hamburg und dem neuen Partner Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (AK Geislinger Konvention) Co2 Bepreisung erhöhen Wohnkosten Am Vormittag standen juristische und betriebswirtschaftliche Fragen auf der Tagesordnung. VNW Referent Dr. Peter Hitpaß [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://wohnungswirtschaft-heute.de/2-norddeutscher-betriebskostentag-co2-bepreisung-verteuert-das-wohnen-intelligente-loesungen-gefordert/">2. Norddeutscher Betriebskostentag Co2-Bepreisung verteuert das Wohnen – intelligente Lösungen gefordert</a> erschien zuerst auf <a href="https://wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft</a>.</p>
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<p>Verbandsdirektor Andreas Breitner eröffnete vor über 75 Teilnehmern am 28. Januar 2020 in Lübeck diese Veranstaltung gemeinsam mit dem Partnerunternehmen WohnCom GmbH Berlin/Hamburg und dem neuen Partner Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (AK Geislinger Konvention)</p>



<h2 class="wp-block-heading">Co2 Bepreisung erhöhen Wohnkosten</h2>



<p>Am Vormittag standen juristische und betriebswirtschaftliche Fragen auf der Tagesordnung. VNW Referent Dr. Peter Hitpaß stellte die aktuelle Rechtsprechung im Betriebskostenrecht vor. Prof. Dr. Dieter Rebitzer, Hochschule Nürtingen-Geislingen erläuterte, wie sich die Wohnkosten durch die geplante Co2 Bepreisung erhöhen werden. China sei mit 30 Prozent der weltgrößte Co2 Verursacher. Reinhard Zehl, Geschäftsführer WohnCom, forderte die Mitgliedsunternehmen auf, sich noch mehr am Betriebskosten-Benchmarking zu beteiligen. </p>



<p>Anhand der Betriebs- und Heizkostenabrechnung stellte er die Vorteile des Systems vor. Siegfried Rehberg, ex GdW/BBU Umweltreferent, Dipl. Ing. und Architekt, Berlin erklärte, warum die Treibhausgasbilanzierung Teil des Betriebskosten-Benchmarking nach der Geislinger Konvention wird.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Am Nachmittag hatten die Praktiker das Wort</h2>



<p>Für VNW Referent RA Dr. Kai Mediger ist es wichtig, dass der Vermieter das Wirtschaftlichkeitsgebot bei der Betriebskostenabrechnung strikt beachtet, um die Kosten für den Mieter möglichst gering zu halten. Nach den Ausführungen von REOS Chef Kjell Ole Beckmann, Hamburg, zahlen 15 Millionen Haushalte in Deutschland 13 Euro pro Jahr zu viel für Messdienstleistungen&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/02/2-norddeutscher-betriebskostentag.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/02/2-norddeutscher-betriebskostentag.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
<p>Der Beitrag <a href="https://wohnungswirtschaft-heute.de/2-norddeutscher-betriebskostentag-co2-bepreisung-verteuert-das-wohnen-intelligente-loesungen-gefordert/">2. Norddeutscher Betriebskostentag Co2-Bepreisung verteuert das Wohnen – intelligente Lösungen gefordert</a> erschien zuerst auf <a href="https://wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft</a>.</p>
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		<item>
		<title>Der Arbeitskreis Geislinger Konvention beschließt zukünftig Treibhausgas-Emissionen zu ermitteln</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Feb 2020 20:14:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG63]]></category>
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		<category><![CDATA[Klimawandel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 27. Januar 2020 trafen sich die Mitglieder des Arbeitskreises Geislinger Konvention zu ihrer Frühjahrssitzung in Lübeck: eingeladen hatte die TRAVE Grundstücksgesellschaft mbH. Bilanzierung der Treibhausgasemissionen Siegfried Rehberg, ex GdW/BBU Umweltreferent: „Wie von vielen Wohnungsunternehmen schon lange gefordert, hat der AK Geislinger Konvention einen neuen Teil 4 der Konvention formuliert. Auslöser dafür weiterhin sind die [&#8230;]</p>
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<p>Am 27. Januar 2020 trafen sich die Mitglieder des Arbeitskreises Geislinger Konvention zu ihrer Frühjahrssitzung in Lübeck: eingeladen hatte die TRAVE Grundstücksgesellschaft mbH.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Bilanzierung der Treibhausgasemissionen</h2>



<p>Siegfried Rehberg, ex GdW/BBU Umweltreferent: „Wie von vielen Wohnungsunternehmen schon lange gefordert, hat der AK Geislinger Konvention einen neuen Teil 4 der Konvention formuliert. Auslöser dafür weiterhin sind die Ergebnisse des Klimakabinetts der Bundesregierung vom 29. September 2019 hinsichtlich der Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der CO2- Bepreisung“. Der GdW wird in die Umsetzung eng eingebunden. Zukünftig heißt der entsprechende Abschnitt „Bilanzierung der Treibhausgasemissionen“.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Betriebskosten-Benchmarking</h2>



<p>Der Arbeitskreis ist das „Normierungsgremium“ für das Betriebskosten-Benchmarking auf Basis der Geislinger Konvention. Die Geislinger Konvention ist eine seit über 20 Jahren bundesweit gültige Vereinbarung zwischen Verbänden, Wohnungsunternehmen, Benchmarking-Dienstleistern und der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen. In ihr sind die Strukturen für ein externes Benchmarkingverfahren für wohnungswirtschaftliche Betriebskosten festgeschrieben&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/02/AK-Geislinger-Konvention.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/02/AK-Geislinger-Konvention.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<item>
		<title>Viele Stromsperren sind vermeidbar &#8211; Marktwächter Energie zeigt Ursachen und Lösungsmöglichkeiten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Feb 2020 20:07:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG63]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Strom]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Rund 300.000 Haushalten wurde im Jahr 2018 der Strom abgestellt – mit fatalen Folgen für die Betroffenen. Eine aktuelle Untersuchung des Marktwächter Energie zeigt: Die Ursachen sind vielfältig und komplex. Um die Sperren abzuwenden und die Folgen für betroffene Verbraucher zu mildern, sind die Politik genauso wie die Energielieferanten gefragt. Kein Licht, kein Telefon, keine [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://wohnungswirtschaft-heute.de/viele-stromsperren-sind-vermeidbar-marktwaechter-energie-zeigt-ursachen-und-loesungsmoeglichkeiten/">Viele Stromsperren sind vermeidbar &#8211; Marktwächter Energie zeigt Ursachen und Lösungsmöglichkeiten</a> erschien zuerst auf <a href="https://wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Rund 300.000 Haushalten wurde im Jahr 2018 der Strom abgestellt – mit fatalen Folgen für die Betroffenen. Eine aktuelle Untersuchung des Marktwächter Energie zeigt: Die Ursachen sind vielfältig und komplex. Um die Sperren abzuwenden und die Folgen für betroffene Verbraucher zu mildern, sind die Politik genauso wie die Energielieferanten gefragt.</p>



<p>Kein Licht, kein Telefon, keine warme Mahlzeit: Eine Stromsperre kann drastische Auswirkungen für die Betroffenen haben. Ab einem Zahlungsrückstand von 100 Euro darf ein Grundversorger die Energielieferung unterbrechen. Dabei sind es nicht allein Menschen mit geringem Einkommen, die ihre Stromkosten nicht zahlen können. </p>



<p>Die Ursachen sind vielschichtig. „Persönliche Krisen, Krankenhausaufenthalte oder hohe Nachzahlungen nach jahrelanger Fehlschätzung können unter anderem dazu führen, dass Verbraucher ihre Stromkosten nicht begleichen können.“ sagt Svenja Gesemann, Projektleiterin des Marktwächter Energie.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ratenzahlung wird oft angelehnt</h2>



<p>Die Untersuchung zeigt, dass die schriftliche Sperrandrohung für Betroffene nicht immer verständlich ist. Von Betroffenen unternommene Versuche einer Einigung mit ihrem Energielieferanten scheitern dann mitunter an der Kommunikation. Einige Verbraucher schildern, dass sie um Ratenzahlung gebeten haben, diese Möglichkeit aber abgelehnt wurde. </p>



<p>Und selbst wenn eine Einigung erzielt wurde, wird die Stromversorgung nicht immer sofort wiederhergestellt. Eine solche Verzögerung bedeutet für die Betroffenen, dass sie zu Hause länger als nötig keine warmen Mahlzeiten zubereiten, keine Lebensmittel kühlen oder nicht warm duschen können.</p>



<p>So können sozial-, energie- und wohnungspolitische Maßnahmen dazu beitragen, Energieschulden und damit Stromsperren zu vermeiden. Dazu gehören zum Beispiel die Senkung des Strompreises, die dynamische Anpassung des ALG II-Regelsatzes und Energieeffizienzmaßnahmen bei Haushaltgeräte und Gebäuden&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/02/Energiesperren-vermeidbar-marktwaechter.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/02/Energiesperren-vermeidbar-marktwaechter.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<item>
		<title>Deutscher Mieterbund legt Beratungs- und Prozess-Statistik 2018 vor – Zahl der Prozesse sinken weiter – seit 1996 um 35 Prozent</title>
		<link>https://wohnungswirtschaft-heute.de/deutscher-mieterbund-legt-beratungs-und-prozess-statistik-2018-vor-zahl-der-prozesse-sinken-weiter-seit-1996-um-35-prozent/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=deutscher-mieterbund-legt-beratungs-und-prozess-statistik-2018-vor-zahl-der-prozesse-sinken-weiter-seit-1996-um-35-prozent</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Feb 2020 20:03:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG63]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskostenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Mieterbund]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Studie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>1,15 Millionen Rechtsberatungen pro Jahr: Betriebskosten bleiben häufigstes Beratungsthema. 225.235 Mal standen sich 2018 Mieter und Vermieter vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland gegenüber. Unabhängig von der Zahl der Gerichtsverfahren bleibt der Rechtsberatungsbedarf der Mieterinnen und Mieter unverändert hoch. Mehr als 1 Million Rechtsberatungen haben die Juristinnen und Juristen der mehr als 300 örtlichen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://wohnungswirtschaft-heute.de/deutscher-mieterbund-legt-beratungs-und-prozess-statistik-2018-vor-zahl-der-prozesse-sinken-weiter-seit-1996-um-35-prozent/">Deutscher Mieterbund legt Beratungs- und Prozess-Statistik 2018 vor – Zahl der Prozesse sinken weiter – seit 1996 um 35 Prozent</a> erschien zuerst auf <a href="https://wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>1,15 Millionen Rechtsberatungen pro Jahr: Betriebskosten bleiben häufigstes Beratungsthema. 225.235 Mal standen sich 2018 Mieter und Vermieter vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland gegenüber.</p>



<p>Unabhängig von der Zahl der Gerichtsverfahren bleibt der Rechtsberatungsbedarf der Mieterinnen und Mieter unverändert hoch. Mehr als 1 Million Rechtsberatungen haben die Juristinnen und Juristen der mehr als 300 örtlichen Mietervereine 2018 durchgeführt. Über 97 Prozent aller Beratungsfälle wurden dabei außergerichtlich erledigt. Häufigstes Beratungsthema waren, wie schon in den Vorjahren, die Betriebs- und Heizkosten. Mit 32,6 Prozent liegen sie deutlich vor Mängelrügen mit 19,1 Prozent oder den Mieterhöhungen mit 12,8 Prozent.</p>



<p>Mehr als die Hälfte aller Rechtsberatungen der örtlichen Mietervereine entfielen 2018 auf die Beratungsklassiker „Betriebskosten, inkl. Heizkosten“ und „Wohnungsmängel“. Sie sind die dominierenden Rechtsberatungsthemen in den Mietervereinen.</p>



<p>Das dritthäufigste Beratungsthema bleiben die Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete mit einem Anstieg auf jetzt 12,8 Prozent. Hier spiegeln sich Entwicklungen auf den Wohnungsmärkten mit zuletzt stark steigenden Mieten wieder.</p>



<p>Unter „Allgemeine Vertragsangelegenheiten“, Platz 4 der häufigsten Beratungsthemen, fallen alle Rechtsberatungen, die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis als Hintergrund haben, sowie Beratungen im Vorfeld bzw. beim Abschluss des Mietvertrages. Das sind beispielsweise Fragen zur Mietpreisbremse, zu Staffel- oder Indexmieten, zu Wohnungssuche und Wohnungsbesichtigung, zu Wohngemeinschaften, bis hin zu Fragen, ob Tierhaltung erlaubt, die Haustür abends abgeschlossen werden muss oder wie laut gefeiert werden darf.</p>



<p>Mehr als jede 10. Rechtsberatung dreht sich um die Themen „Mietkaution“ und „Schönheitsreparaturen“. Meistens geht es um Fragen, ob und wann der Vermieter die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzahlen muss, ob der Vermieter das Kautionsguthaben verrechnen darf, zum Beispiel mit Ersatzansprüchen wegen unterbliebener Schönheitsreparaturen&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/02/Mieterbund-beratungs-und-prozessstatistik-1.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/02/Mieterbund-beratungs-und-prozessstatistik-1.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Mülltrennung und 24-Stunden-Bewachungsdienst – Betriebskosten? Dr. Peter Hitpaß beschreibt beide Fälle</title>
		<link>https://wohnungswirtschaft-heute.de/muelltrennung-und-24-stunden-bewachungsdienst-betriebskosten-dr-peter-hitpass-beschreibt-beide-faelle/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=muelltrennung-und-24-stunden-bewachungsdienst-betriebskosten-dr-peter-hitpass-beschreibt-beide-faelle</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Feb 2020 20:00:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG63]]></category>
		<category><![CDATA[Müll]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Fall 1: Umlage von Kosten für Überprüfung von Mülltrennung als Betriebskosten möglich Das AG Frankenthal hat mit Urteil vom 15. Februar 2019 (Az. 3a C 288/18) entschieden, dass die Kosten für die Überprüfung der Mülltrennung und des Nachsortierens des Mülls als Betriebskosten auf die Mieter umlagefähig sind. Zwischen den Parteien eines Mietvertrages war streitig, ob [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://wohnungswirtschaft-heute.de/muelltrennung-und-24-stunden-bewachungsdienst-betriebskosten-dr-peter-hitpass-beschreibt-beide-faelle/">Mülltrennung und 24-Stunden-Bewachungsdienst – Betriebskosten? Dr. Peter Hitpaß beschreibt beide Fälle</a> erschien zuerst auf <a href="https://wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading">Fall 1: Umlage von Kosten für Überprüfung von Mülltrennung als Betriebskosten möglich</h2>



<p>Das AG Frankenthal hat mit Urteil vom 15. Februar 2019 (Az. 3a C 288/18) entschieden, dass die Kosten für die Überprüfung der Mülltrennung und des Nachsortierens des Mülls als Betriebskosten auf die Mieter umlagefähig sind.</p>



<p>Zwischen den Parteien eines Mietvertrages war streitig, ob die Mieter die Kosten für die Überprüfung der Mülltrennung und des Nachsortierens des Mülls als Betriebskosten übernehmen müssten. Hintergrund dessen war, dass in der Wohnanlage fehlerhaft der Müll getrennt wurde und die Vermieterin dadurch erhöhte Müllbeseitigungskosten zu tragen hatte. </p>



<p>Daraufhin erhoben die Mieter Klage gegen den Vermieter mit dem Ziel festzustellen, dass diese Kosten vom Vermieter getragen werden müssen und nicht als Betriebskosten umlagefähig sind.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Das AG Frankenthal hat die Klage abgewiesen</h2>



<p>Nach Auffassung des Gerichts stellen die Kosten für Überprüfung der Mülltrennung und des Nachsortierens Betriebskosten dar und sind damit von den Mietern zu tragen. Eine ordnungsgemäße Mülltrennung entspreche auch den Vorstellungen und Wünschen des Großteils der Mieterschaft und ein entsprechendes Verhalten unterstütze auch ihre Mietnutzung. </p>



<p>Außerdem sei es nicht sachgerecht, wenn die Vermieterin für das pflichtwidrige Verhalten ihrer Mieter haften müsste. Schließlich habe die Vermieterin hinreichend Bemühungen entfaltet, um eine bessere Mülltrennung zu erreichen, etwa durch entsprechende Informationen der Mieter.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fall 2: Umlage der Kosten eines 24-Stunden-Bewachungsdienstes als Betriebskosten</h2>



<p>Das LG München I hat mit Urteil vom 17. April 2019 (Az.: 14 S 15269/18) entschieden, dass es am Merkmal des bestimmungsgemäßen Gebrauchs der Mietsache fehlt, wenn ein 24-Stunden Bewachungsdienst in weit überwiegendem Maße Park- oder Gartenflächen schützen soll, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind und vom Mieter wie Dritten in gleichem Maße genutzt werden, mit der Folge, dass solche Kosten dann auch nicht anteilig auf den Wohnraummieter umgelegt werden können&#8230;.</p>



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		<title>Heizkosten steigen. Was das Klimapaket für die Bürger bedeutet</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Feb 2020 19:56:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG63]]></category>
		<category><![CDATA[Heizkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Heizung]]></category>
		<category><![CDATA[Klima]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Änderungen am Klimapaket sind in trockenen Tüchern. Die Bürger müssen sich für mehr Klimaschutz auf Veränderungen einstellen. Zusätzliche Belastungen sollen aber zum Teil abgefedert werden. Mehr tun für den Klimaschutz &#8211; aber die Bürger nicht überfordern. Das ist kurz gesagt die Hauptbotschaft der Politik Deutschland wird aller Voraussicht nach seine Klimaschutzziele für 2020 reißen. [&#8230;]</p>
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<p>Die Änderungen am Klimapaket sind in trockenen Tüchern. Die Bürger müssen sich für mehr Klimaschutz auf Veränderungen einstellen. Zusätzliche Belastungen sollen aber zum Teil abgefedert werden. Mehr tun für den Klimaschutz &#8211; aber die Bürger nicht überfordern. Das ist kurz gesagt die Hauptbotschaft der Politik</p>



<p>Deutschland wird aller Voraussicht nach seine Klimaschutzziele für 2020 reißen. Nationale und international verpflichtende Vorgaben für das Einsparen des klimaschädlichen Treibhausgases CO2 für 2030 sollen aber nun geschafft werden. Dazu hat die Bundesregierung ein umfangreiches Klimaschutzprogramm auf den Weg gebracht.</p>



<p>Der Kompromiss von Bund und Ländern sieht vor, dass der CO2-Preis im Verkehrs- und Gebäudebereich zum 1. Januar 2021 mit 25 Euro pro Tonne starten soll. Das bedeutet, dass Benzin um etwa 7,5 Cent teurer wird. Bis 2025 soll der Preis schrittweise auf 55 Euro erhöht werden. 2026 dann soll ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro pro Emissionszertifikat und einem Höchstpreis von 65 Euro festgelegt werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Bis zu 134 Euro im Jahr</h2>



<p>Für Heizkosten bedeutet das für eine Durchschnittswohnung Mehrbelastungen von bis zu 134 Euro im Jahr &#8211; zu diesem Ergebnis kommt eine Modellrechnung des Energiedienstleisters Ista und der Technischen Universität Dortmund. Ein Ölheizung würde dabei zu deutlich höheren Zusatzkosten führen als eine Gasheizung, die weniger Kohlendioxid ausstößt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">EEG-Umlage soll deutlich gesenkt werden</h2>



<p>Bei den Strompreisen sollen Bürger und Firmen entlastet werden. Dazu soll die EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms deutlich gesenkt werden&#8230;</p>



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		<title>Verbrauch von Braun- und Steinkohle besonders stark gesunken – Erneuerbare legen zu</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Feb 2020 19:53:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG63]]></category>
		<category><![CDATA[Braunkohle]]></category>
		<category><![CDATA[Energie]]></category>
		<category><![CDATA[Energiewende]]></category>
		<category><![CDATA[Erneuerbare Energien]]></category>
		<category><![CDATA[Steinkohle]]></category>
		<category><![CDATA[Studie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Energieverbrauch in Deutschland ist 2019 nach vorläufigen Berechnungen um 2,3 Prozent gesunken. Die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) bezifferte den gesamten Energiekonsum auf 437,3 Millionen Tonnen Steinkohleneinheiten. Da der Verbrauch von Braun- und Steinkohle besonders stark gesunken ist, geht sie zudem von einer Abnahme der Kohlendioxid-Emissionen um reichlich 50 Millionen Tonnen aus. Das sei ein Minus [&#8230;]</p>
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<p>Der Energieverbrauch in Deutschland ist 2019 nach vorläufigen Berechnungen um 2,3 Prozent gesunken. Die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) bezifferte den gesamten Energiekonsum auf 437,3 Millionen Tonnen Steinkohleneinheiten. Da der Verbrauch von Braun- und Steinkohle besonders stark gesunken ist, geht sie zudem von einer Abnahme der Kohlendioxid-Emissionen um reichlich 50 Millionen Tonnen aus. Das sei ein Minus von gut 7 Prozent, teilte die AGEB mit. 2018 hatte der energiebedingte CO2-Ausstoß 710 Millionen Tonnen betragen.</p>



<p>Beim Stromverbrauch legten die erneuerbaren Energien kräftig zu. Wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) mitteilte, wird ihr Anteil am Bruttostromverbrauch 2019 voraussichtlich fast 43 Prozent erreichen. Im Vorjahr seien es 38,2 Prozent gewesen.</p>



<p>Insgesamt werden die Erneuerbaren demnach mehr als 244 Milliarden Kilowattstunden Strom erzeugen. Windkraftanlagen an Land hätten aufgrund des windreichen Wetters mit fast 104 Milliarden Kilowattstunden den größten Anteil beigesteuert.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Erdgasverbrauch um 3,6 Prozent erhöht</h2>



<p>«Beim Klimaschutz im Energiesektor macht Deutschland jetzt schon im zweiten Jahr in Folge Fortschritte», kommentierte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) die Zahlen. Der Verbrauch an Stein- und Braunkohle ging laut AGEB um je gut ein Fünftel zurück&#8230;</p>



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		<title>Energieverbrauch soll in Deutschland bis 2030 deutlich sinken</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Feb 2020 19:49:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG63]]></category>
		<category><![CDATA[Energie]]></category>
		<category><![CDATA[Energieverbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Studie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Energieverbrauch in Deutschland soll bis 2030 deutlich sinken. Das Bundeskabinett beschloss dazu eine Strategie. Darin legt sie laut Wirtschaftsministerium erstmals ein Ziel für das Jahr 2030 fest &#8211; bis dahin soll der sogenannte Primärenergieverbrauch gegenüber 2008 um 30 Prozent verringert werden. Der Schlüssel dafür: Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erklärte, mehr Energieeffizienz sei der Schlüssel [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der Energieverbrauch in Deutschland soll bis 2030 deutlich sinken. Das Bundeskabinett beschloss dazu eine Strategie. Darin legt sie laut Wirtschaftsministerium erstmals ein Ziel für das Jahr 2030 fest &#8211; bis dahin soll der sogenannte Primärenergieverbrauch gegenüber 2008 um 30 Prozent verringert werden.</p>



<p>Der Schlüssel dafür: Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erklärte, mehr Energieeffizienz sei der Schlüssel dafür, wirtschaftliches Wachstum, eine zukunftsfähige Energieversorgung und den Klimaschutz miteinander zu verbinden.</p>



<p>Bereits in den vergangenen Jahren sei es gelungen, das Wirtschaftswachstum vom Energieverbrauch zu entkoppeln, so Altmaier. Die Senkung des Energieverbrauchs sei Voraussetzung für den Erfolg von Energiewende und Klimaschutz in Deutschland, verbunden mit dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien.</p>



<p>In der Strategie heißt es, nur durch eine kontinuierliche Steigerung der Energieeffizienz könnten Energiewende und Klimaschutz «wirksam und kosteneffizient» umgesetzt werden. Es gehe darum, auch bei steigender Wertschöpfung weniger Energie zu verbrauchen und zubezahlen, wettbewerbsfähiger und nachhaltiger produzieren zu können und kostengünstig zu wohnen&#8230;</p>



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		<title>Rollout kann starten: Drittes Zertifikat für Smart- Meter Gateway übergeben</title>
		<link>https://wohnungswirtschaft-heute.de/rollout-kann-starten-drittes-zertifikat-fuer-smart-meter-gateway-uebergeben/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=rollout-kann-starten-drittes-zertifikat-fuer-smart-meter-gateway-uebergeben</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Feb 2020 19:47:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG63]]></category>
		<category><![CDATA[Normen]]></category>
		<category><![CDATA[Smart Metering]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Smart-Meter-Gateway (SMGW) „CASA“ der EMH metering GmbH, Galllin, Mecklenburg-Vorpommern, hat als drittes Gerät die CC-Zertifizierung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhalten. Das BSI hat die Feststellung der technischen Möglichkeit („sogenannte Markterklärung“) veröffentlicht. Jetzt kann der Smart Meter Rollout nach dem Messstellenbetriebsgesetz bundesweit beginnen. Die Zertifikatsübergabe erfolgte am 19. Dezember 2019 im [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://wohnungswirtschaft-heute.de/rollout-kann-starten-drittes-zertifikat-fuer-smart-meter-gateway-uebergeben/">Rollout kann starten: Drittes Zertifikat für Smart- Meter Gateway übergeben</a> erschien zuerst auf <a href="https://wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das Smart-Meter-Gateway (SMGW) „CASA“ der EMH metering GmbH, Galllin, Mecklenburg-Vorpommern, hat als drittes Gerät die CC-Zertifizierung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhalten. Das BSI hat die Feststellung der technischen Möglichkeit („sogenannte Markterklärung“) veröffentlicht. Jetzt kann der Smart Meter Rollout nach dem Messstellenbetriebsgesetz bundesweit beginnen.</p>



<p>Die Zertifikatsübergabe erfolgte am 19. Dezember 2019 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Berlin. Staatssekretär Andreas Feicht gratulierte den EMH-Vertretern Peter Heuell, Norbert Malek und René Giebel zur erfolgreichen Zertifizierung. „Die Voraussetzungen zum verpflichtenden Einbau von intelligenten Messsystemen sind nun gegeben. Das Unternehmen ist der zur Markterklärung notwendige dritte Hersteller, der eine Zertifizierung für sein Smart-Meter-Gateway erhält.</p>



<p>Die gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von intelligenten Messsystemen (iMsys) greift, sobald drei Geräte voneinander unabhängiger Hersteller vom BSI zertifiziert wurden und die technische Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme durch das BSI formal festgestellt wurde. „Mit der dritten Zertifizierung haben wir nun einen wichtigen Schritt hin zu einer erfolgreichen Digitalisierung der Energieversorgung in Deutschland gemacht“, so Arne Schönbohm, Präsident des BSI. Marktanalyse wird aktualisiert</p>



<h2 class="wp-block-heading">Marktanalyse</h2>



<p>Da zuvor noch Auswirkungen von geplanten Rechtsrahmenänderungen in verschiedenen Bereichen analysiert werden müssen, erfolgt die Veröffentlichung der Marktanalyse und die Feststellung der technischen Möglichkeit in Abstimmung mit dem BMWi Anfang 2020. In der Marktanalyse&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/02/Messtechnik-smart-meter-gateway.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/02/Messtechnik-smart-meter-gateway.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
<p>Der Beitrag <a href="https://wohnungswirtschaft-heute.de/rollout-kann-starten-drittes-zertifikat-fuer-smart-meter-gateway-uebergeben/">Rollout kann starten: Drittes Zertifikat für Smart- Meter Gateway übergeben</a> erschien zuerst auf <a href="https://wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft</a>.</p>
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