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	<title>Führung/Kommunikation Archive - Wohnungswirtschaft</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>Führung/Kommunikation Archive - Wohnungswirtschaft</title>
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		<title>Jan-Christoph Maiwaldt &#8211; Staffelstab in der noventic Führung erfolgreich übergeben</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Nov 2020 17:00:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Führung/Kommunikation]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Jan-Christoph Maiwaldt (59), Vorsitzender der Geschäftsführung der noventic GmbH und CEO der noventic group, verlässt nach 10 Jahren sehr erfolgreicher strategischer Aufbauarbeit die Hamburger Unternehmensgruppe auf eigenen Wunsch bis spätestens zum 31.01.2021. Herr Maiwaldt hat sich entschieden, künftig noch einmal neue Herausforderungen anzugehen. Neben seiner weiterhin bestehenden Funktion als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der PPC AG, Mannheim, [&#8230;]</p>
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<p>Jan-Christoph Maiwaldt (59), Vorsitzender der Geschäftsführung der noventic GmbH und CEO der noventic group, verlässt nach 10 Jahren sehr erfolgreicher strategischer Aufbauarbeit die Hamburger Unternehmensgruppe auf eigenen Wunsch bis spätestens zum 31.01.2021. </p>



<p>Herr Maiwaldt hat sich entschieden, künftig noch einmal neue Herausforderungen anzugehen. Neben seiner weiterhin bestehenden Funktion als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der PPC AG, Mannheim, wird er auf Wunsch der Gesellschafter der noventic group auch weiterhin beratend, etwa im Rahmen von Aufsichtsratstätigkeiten, zur Seite stehen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in<br>digitale Lösungen transformiert</h2>



<p>Unter der Führung von Jan-Christoph Maiwaldt ist mit der noventic group eine Unternehmensgruppe entstanden, die heute von der Sensorik- und Messgeräte-Produktion bis hin zu digitalen Dienstleistungen, die gesamte Wertschöpfungskette zur klimaintelligenten Steuerung von Immobilien in ihrem Portfolio abdeckt. </p>



<p>Mit unternehmerischem Weitblick hat er mit einem von ihm aufgebauten, jungen Management Team, Dienstleistungen auf Basis der in der Gruppe entwickelten und hergestellten Mess- und Kommunikationsinfrastrukturen für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in digitale Lösungen transformiert. Zudem ist es ihm gelungen, mit dem Erwerb einer Beteiligung an dem führenden Smart-Meter-Gateway- Hersteller, der PPC AG, durch noventic, den Brückenschlag zur Energiewirtschaft herzustellen. </p>



<p>Mit seiner immobilien- und energiewirtschaftlichen Kompetenz steht Jan-Christoph Maiwaldt wie nur wenige für branchenübergreifende digitale Lösungsansätze, um mit systematisch wirtschaftlichen Ansätzen zur CO2-Einsparung den ehrgeizigen Klimazielen näher zu kommen. </p>



<p>Durch seine strategische Entscheidung zum Verkauf der URBANA Energietechnik GmbH im Jahr 2017, ist die noventic group über den parallel dazu erfolgreichen Erwerb des führenden Sensorik- und Messgeräteherstellers Qundis GmbH, Erfurt, erstmals auch international aufgestellt. Inzwischen wächst die Gruppe Europaweit durch die Übernahme von Messdienstunternehmen in Dänemark, Italien und der Schweiz.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Dank an die Mitarbeiter</h2>



<p>Jan-Christoph Maiwaldt: „Ich habe während meiner Verantwortung für die noventic group großartige Unterstützung durch unsere Mitarbeiter und Teams erfahren. Dafür möchte ich mich bei allen ausdrücklich bedanken. Natürlich fällt es mir nicht leicht, die selber so intensiv mitgeschaffene Unternehmensgruppe zu verlassen. Umso mehr freue ich mich auf die Gelegenheit, die noventic group beratend weiter zu begleiten. Für mich persönlich ist es ein sehr guter Zeitpunkt, nach dieser erfolgreichen Aufbauarbeit dann jetzt von anderer Stelle meine Kompetenzen in wieder neue Aufgabenstellungen einzubringen. Der Immobilien- und Energiewirtschaft gehe ich sicher nicht verloren.“</p>



<p>Herr Büll, Beiratsvorsitzender der noventic group: „Ich danke Jan-Christoph Maiwaldt im Namen der Gesellschafter der Unternehmensgruppe für seine sehr erfolgreiche Arbeit als CEO der noventic group&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/11/Fueko-personen-maiwaldt.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/11/Fueko-personen-maiwaldt.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Always-on? Wie Wohnungsunternehmen jetzt das Arbeiten zuhause und unterwegs fit für die Zukunft machen können</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Nov 2020 16:57:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Führung/Kommunikation]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Corona-Pandemie hat den Trend zum mobilen Arbeiten enorm verstärkt. Viele Wohnungsunternehmen waren damit gezwungen, innerhalb weniger Tage viele Arbeitsplätze ins Homeoffice zu verlagern. Private PCs und Internetzugänge wurden kurzerhand für geschäftliche Aufgaben genutzt. Vieles hat erstaunlich gut funktioniert. Es wurde konsequent, effektiv und effizient gearbeitet. Jetzt geht es darum, sicherzustellen, dass technische, sicherheitsmäßige, rechtliche [&#8230;]</p>
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<p>Die Corona-Pandemie hat den Trend zum mobilen Arbeiten enorm verstärkt. Viele Wohnungsunternehmen waren damit gezwungen, innerhalb weniger Tage viele Arbeitsplätze ins Homeoffice zu verlagern. Private PCs und Internetzugänge wurden kurzerhand für geschäftliche Aufgaben genutzt. </p>



<p>Vieles hat erstaunlich gut funktioniert. Es wurde konsequent, effektiv und effizient gearbeitet. Jetzt geht es darum, sicherzustellen, dass technische, sicherheitsmäßige, rechtliche und personelle Anforderungen erfüllt sind. Worauf Wohnungsunternehmen achten müssen, um sich langfristig für mobiles Arbeiten fit zu machen, zeigt der zweite Teil der vierteiligen Artikelserie von Haufe.</p>



<p>Viele Mitarbeiter haben in der Corona-Krise Geschmack an der flexiblen, mobilen Arbeitsweise gefunden. Zwei von drei Arbeitnehmern möchten auch ohne Ausgangsbeschränkungen häufiger im Homeoffice arbeiten. So eine Untersuchung des Bayerischen Forschungsinstituts für Digitale Transformation. </p>



<p>Die Geschäftsführerin der Wohnungsgesellschaft Weißenhorn, Anja Wenzel, betont, dass auch die Unternehmen davon profitieren: „Wir werden flexibler, weil wir von unterwegs oder zu Hause aus arbeiten können.“</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zuverlässig mobil arbeiten dank zeitgemäßer Technologie</h2>



<p>Die wichtigste Frage, die Unternehmen beantworten müssen, lautet: Wie können Mitarbeiter einfach, schnell und egal, wo sie sich befinden, sicher auf Daten im Unternehmen zugreifen? Viele nutzen noch VPNVerbindungen zu den firmeneigenen Servern. </p>



<p>Doch die Internetverbindungen ins Unternehmen sind häufig nicht darauf ausgerichtet, dass viele Mitarbeiter gleichzeitig von außen auf Daten zugreifen. Entsprechend anfällig und träge sind sie bei hoher Auslastung. Viele Mitarbeiter speichern in Homeoffice auch Daten auf privaten Medienhäufig ohne ausreichenden Schutz und regelmäßige Datensicherung. </p>



<p>Aus diesem Grund müssen Unternehmen ihre Mitarbeiter, allein schon aus rechtlichen Gründen, mit gesicherten Firmen-Laptops ausstatten. Wer über eine webbasierte Lösung wie die ERP-Software Haufe axera und ein angebundenes Dokumentenmanagement-System auf Daten und Anwendungen in der Cloud zugreift, benötigt für die mobile Überall-Arbeit lediglich eine stabile Internetverbindung. </p>



<p>Der Zugriff erfolgt dann genau dort, wo er gebraucht wird – unabhängig von Endgerät und Ort: Beim Mieter, in der Wohnungseigentumsanlage, auf der Baustelle, im Hausmeister-Büro oder eben im Homeoffice. Damit entfällt auch die Frage, wie Daten gesichert werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Sicherheitslücken schnell schließen</h2>



<p>Mit dem Wechsel ins Homeoffice sind viele Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen unbewusst weitere Risiken eingegangen. Erst nach und nach stieg das Bewusstsein, dass private PCs und Internetzugänge Einfallstore für Viren, Phishing, Trojaner und Hacker-Angriffe sein können. </p>



<p>Damit Unternehmensdaten nicht für Passanten auf der Straße offen zugänglich sind, müssen Mitarbeiter ihre W-LAN-Zugänge zuhause mit einem sicheren Passwort schützen. Zusätzlich sollten die Firmen-Laptops mit einer sogenannten Zwei-Faktor-Authentifizierung geschützt werden. So kann sich niemand in das Gerät einloggen, der nicht zugleich über das Smartphone verfügt, mit dem die Anmeldung bestätigt werden muss. Antiviren-Software und Spam-Filter sorgen für zusätzliche Sicherheit. </p>



<p>Während eigene Server im Haus nie genügend vor Einbruch, Diebstahl, Brand oder Hochwasser geschützt sind, erfüllen externe Rechenzentren, insbesondere bei Cloud-Anbietern, ein hohes Maß an geprüfter und zertifizierter Ausfallsicherheit sowie Brandschutz&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/11/Fueko-Digital-haufe-serie-2.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/11/Fueko-Digital-haufe-serie-2.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Neuer Name &#8211; Evangelische Stiftung Pflege Schönau jetzt Stiftung Schönau &#8211; Kernkompetenz der Stiftung: Die professionelle Vermögensverwaltung</title>
		<link>https://wohnungswirtschaft-heute.de/neuer-name-evangelische-stiftung-pflege-schoenau-jetzt-stiftung-schoenau-kernkompetenz-der-stiftung-die-professionelle-vermoegensverwaltung/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=neuer-name-evangelische-stiftung-pflege-schoenau-jetzt-stiftung-schoenau-kernkompetenz-der-stiftung-die-professionelle-vermoegensverwaltung</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Nov 2020 16:43:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Führung/Kommunikation]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Evangelische Stiftung Pflege Schönau (ESPS) und die Evangelische Pfarrpfründestiftung Baden (EPSB) mit Sitz in Heidelberg treten künftig gemeinsam als Stiftung Schönau auf. Der neue Auftritt sorgt für mehr Klarheit. Als wirtschaftlich agierendes Unternehmen der Evangelischen Landeskirche in Baden erzielt die Stiftung Schönau Erlöse durch die Vergabe von Erbbaurechten, sowie aus Vermietung, Verpachtung und Forstwirtschaft. [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Evangelische Stiftung Pflege Schönau (ESPS) und die Evangelische Pfarrpfründestiftung Baden (EPSB) mit Sitz in Heidelberg treten künftig gemeinsam als Stiftung Schönau auf. Der neue Auftritt sorgt für mehr Klarheit.</p>



<p>Als wirtschaftlich agierendes Unternehmen der Evangelischen Landeskirche in Baden erzielt die Stiftung Schönau Erlöse durch die Vergabe von Erbbaurechten, sowie aus Vermietung, Verpachtung und Forstwirtschaft. Die bisherigen Firmierungen sind heutzutage sperrig und unklar. </p>



<p>Insbesondere die Bedeutung der Wörter „Pflege“ und „Pfarrpfründe“ sind im heutigen Sprachgebrauch missverständlich. Mit diesen Namensbestandteilen assoziierte niemand die Kernkompetenz der Stiftung: die professionelle Vermögensverwaltung. Ziel des neuen Auftritts ist die klare Positionierung als wirtschaftlich agierendes Unternehmen ohne karitativen Auftrag</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gründung im Jahr 1560</h2>



<p>Die Stiftung Schönau ist eine der ältesten Institutionen in Heidelberg und der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar. Das Stiftungsvermögen stammt aus dem ehemaligen Kloster Schönau (Odenwald). Oberster Grundsatz seit ihrer Gründung im Jahr 1560 ist nachhaltiges Wirtschaften. </p>



<p>Zweck der Stiftung Schönau ist es, kirchliches Bauen und Pfarrstellen zu finanzieren. Dass sie bis heute Bestand hat, liegt vor allem am Verantwortungsbewusstsein und an der Weitsicht vieler Generationen. Sie haben die Stiftung konsequent weiterentwickelt und zu einem modernen Immobilienunternehmen gemacht. </p>



<p>Ein weiterer wichtiger Schritt hierfür ist die Schärfung des Profils, um das Vermögen für kommende Generationen zu sichern und ihren Stiftungszweck auch in Zukunft zuverlässig zu erfüllen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">21.000 Erbbau- und Pachtverträgen</h2>



<p>Die Stiftung Schönau ist ein Immobilienunternehmen mit Sitz in Heidelberg. Aus rund 21.000 Erbbau- und Pachtverträgen, der Vermietung von rund 800 Wohnungen, Investitionen in Immobilienfonds sowie der Bewirtschaftung von 7.600 Hektar Wald erzielt sie Erlöse, um ihren Stiftungszweck zu erfüllen&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/11/Fueko-pflege-schoenau-neuer-name.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/11/Fueko-pflege-schoenau-neuer-name.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>



<p></p>
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		<item>
		<title>Lautstarke Nachbarn &#8211; Spielende Kinder bis Klopfgeräusche der Heizung &#8211; Was man in seinem Wohnumfeld dulden muss und was nicht – 10 Urteile</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Nov 2020 16:40:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Führung/Kommunikation]]></category>
		<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG146]]></category>
		<category><![CDATA[Nachbarschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer hätte es nicht schon erlebt: Lärm aus der Nachbarwohnung, aus anderen Bereichen eines Wohnhauses oder auch aus der Umgebung kann zermürbend sein. Vor allem dann, wenn er sich über längere Zeit hinzieht und ein Ende nicht in Sicht ist. Im Gegenzug gibt es auch überempfindliche Zeitgenossen, denen bereits jedes Alltagsgeräusch zu viel ist und [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Wer hätte es nicht schon erlebt: Lärm aus der Nachbarwohnung, aus anderen Bereichen eines Wohnhauses oder auch aus der Umgebung kann zermürbend sein. Vor allem dann, wenn er sich über längere Zeit hinzieht und ein Ende nicht in Sicht ist. </p>



<p>Im Gegenzug gibt es auch überempfindliche Zeitgenossen, denen bereits jedes Alltagsgeräusch zu viel ist und die gerne immer komplette Ruhe hätten. Diese Extra-Ausgabe des Infodienstes Recht und Steuern der LBS befasst sich mit entsprechenden Urteilen deutscher Gerichte. Die Spanne reicht dabei von bolzenden Kindern bis zu Klopfgeräuschen der Heizung.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fliesen statt Teppich</h2>



<p>Ein Wohnungseigentümer hatte in seinen eigenen vier Wänden renoviert und den Teppichboden durch Fliesen ersetzt. Eine wenig überraschende Konsequenz: Die unter ihm Wohnenden wurden von da an durch vermehrten Trittschall gestört. Sie forderten Maßnahmen dagegen. Der Lärmverursacher entgegnete, dass es schließlich im ganzen Hause um den Schallschutz nicht besonders gut stehe. </p>



<p>Das Gebäude erfülle nicht die aktuellen gesetzlichen Mindestanforderungen. Doch der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 173/19) erkannte das Argument nicht an. Der Betroffene habe durch die Wahl eines neuen Bodenbelags für einen Nachteil gegenüber den Nachbarn gesorgt und müsse diesen wieder ausgleichen. Mit der Gesamtsituation des Hauses habe das nichts zu tun.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Rauch aus der Shisha-Lounges</h2>



<p>Shisha-Lounges gibt es inzwischen in vielen deutschen Städten. Oft verfügen sie über eine starke Lüftungsanlage, um den Rauch der Wasserpfeifen abzusaugen. Wenn allerdings der Lärm, der von solch einer Lüftung ausgeht, die zulässigen Grenzwerte überschreitet, kann das zum Problem werden. Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 63 S 223/15) sprach Mietern, die in ihrem Schlafzimmer von dem Lärm belästigt wurden, eine Minderung um zehn Prozent zu.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Glockenspiel an der Hausfassade</h2>



<p>Nicht jede Geräuschentwicklung führt allerdings zu Beseitigungs- oder Minderungsansprüchen. So befand sich über Jahrzehnte in der Innenstadt von Solingen an einer Hausfassade ein Glockenspiel, das wochentags von 9 bis 19 Uhr eine Melodie spielte. </p>



<p>Ein neu zugezogener Nachbar empfand die Geräusche als störend und klagte auf Unterlassung. Das Amtsgericht Solingen (Aktenzeichen 13 C 278/13) stellte fest, dass es sich nur um eine geringfügige Überschreitung der zulässigen Lärmgrenzen handle und das Glockenspiel aus öffentlichem Interesse bleiben dürfe.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Glockenschlag aus dem Wohnzimmer</h2>



<p>Wer es gerne hätte, dass ihm zuhause die Stunde schlägt, der kann sich eine Pendeluhr mit Glockenschlag anschaffen. Die Nachbarn muss er dabei – zumindest im Regelfalle – nicht fürchten. Denn das Amtsgericht Spandau (Aktenzeichen 8 C 13/03) entschied, dass der Betrieb einer Pendeluhr mit halbstündigem Schlagen zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gehöre. Diese Uhren seien seit über 100 Jahren Bestandteil vieler Haushalte.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kinderlärm erlaubt</h2>



<p>Niemand wird bestreiten, dass fußballspielende Kinder für eine gewisse Geräuschentwicklung sorgen. Jubelschreie, Anfeuerungsrufe und das Aufprallen des Balles sind weithin zu hören&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/11/Fueko-recht-lautstarke-nachbarn.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/11/Fueko-recht-lautstarke-nachbarn.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>WEMoG &#8211; Fast alles neu ab 1. Dezember – Neues Wohnungseigentumsrecht wird Praxis herausfordern, meint Prof. Dr. Martin Häublein</title>
		<link>https://wohnungswirtschaft-heute.de/wemog-fast-alles-neu-ab-1-dezember-neues-wohnungseigentumsrecht-wird-praxis-herausfordern-meint-prof-dr-martin-haeublein/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=wemog-fast-alles-neu-ab-1-dezember-neues-wohnungseigentumsrecht-wird-praxis-herausfordern-meint-prof-dr-martin-haeublein</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Nov 2020 16:36:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Führung/Kommunikation]]></category>
		<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG146]]></category>
		<category><![CDATA[Häublein]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Wohneigentum]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 9. Oktober hat das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) den Bundesrat passiert und wird bereits am 1. Dezember 2020 in Kraft treten. Da es nur wenige Übergangsregelungen gibt, etwa für bereits anhängige Gerichtsverfahren, muss die Praxis das neue Recht sehr kurzfristig anwenden. „In unserem Notariat haben wir die Vertragsmuster bereits entsprechend angepasst“, erläutert Notar Detlef Müller, namensgebender [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Am 9. Oktober hat das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) den Bundesrat passiert und wird bereits am 1. Dezember 2020 in Kraft treten. Da es nur wenige Übergangsregelungen gibt, etwa für bereits anhängige Gerichtsverfahren, muss die Praxis das neue Recht sehr kurzfristig anwenden. </p>



<p>„In unserem Notariat haben wir die Vertragsmuster bereits entsprechend angepasst“, erläutert Notar Detlef Müller, namensgebender Partner bei Müller Radack Schultz in Berlin. Denn wer nach wie vor alte Muster für die Gemeinschaftsordnung verwendet, legt die künftige Eigentümergemeinschaft in der Regel auf das alte Recht fest, beispielsweise zur Beschlussfähigkeit der Versammlung oder den Rechten und Pflichten des Verwalters. </p>



<p>„Hier haben wir als Notare eine große Verantwortung“, ergänzt Müller, „damit die künftigen Wohnungseigentümer von der größeren Flexibilität, die das neue Recht bietet, profitieren können.“</p>



<p>Auch für die Verwalter von Wohnungseigentum bedeuten die Neuerungen eine enorme Herausforderung. Eigentümerversammlungen müssen ab dem 1. Dezember nach neuem Recht durchgeführt werden. „Das betrifft u.a. den Nachweis von Vollmachten, der künftig in Textform zu erfolgen hat“, erklärt Oliver Letzner, Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht in der Kanzlei Wingendorf und Weissschuh, mit Sitz in Mannheim, Stuttgart und Berlin, die im Rahmen der international ausgerichteten RELAN &#8211; Real Estate Lawyers and Notaries &#8211; Group mit der Kanzlei Müller Radack Schultz kooperiert. </p>



<p>Auch die Jahresabrechnungen des laufenden Jahres 2020 müssen die Verwalter im kommenden Jahr bereits nach dem neuen WEG erstellen. „In vielen Gemeinschaften stehen außerdem bauliche Veränderungen an, die künftig mit einfacher Mehrheit beschlossen werden können, obwohl bislang alle Eigentümer zustimmen mussten. Verwalter müssen sich rasch auf diese Änderungen einstellen, um die Eigentümer nicht fehlerhaft anzuleiten“, betont Letzner, der selbst entsprechende Schulungen für seine Mandanten vornimmt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Grundlegendste und umfassendste Reform des WEG</h2>



<p>„Es handelt sich mit Sicherheit um die grundlegendste und umfassendste Reform des WEG seit dessen Inkrafttreten im Jahr 1951“, weiß Prof. Dr. Martin Häublein, of counsel bei Müller Radack Schultz und dort insbesondere mit immobilienrechtlichen Problemen befasst. </p>



<p>„Das neue Recht schafft erhebliche Haftungsrisiken für Wohnungseigentumsverwalter und Rechtsberater; denn die Rechtsbeziehungen zwischen den Eigentümern untereinander und zur Gemeinschaft werden ebenso neu geordnet, wie die zum Verwalter.“ Er rät allen, die mit wohnungseigentumsrechtlichen Fragen befasst sind, sich in den kommenden Wochen intensiv mit dem neuen Recht zu befassen. </p>



<p>Auch Banken und Versicherer seien vom neuen Recht betroffen, weil sie künftig von Verwaltern, die für Wohnungseigentümergemeinschaften handeln, keine Vollmachten mehr einfordern können&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/11/Fueko-prof-haeublein-neues-wemog.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/11/Fueko-prof-haeublein-neues-wemog.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Pestel-Online Befragung Teil 1 lieferte bereits wertvolle Erkenntnisse für die Wohnungswirtschaft – Jetzt startet Teil 2! Klicken Sie hier</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Oct 2020 20:23:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Führung/Kommunikation]]></category>
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		<category><![CDATA[AG145]]></category>
		<category><![CDATA[Pestel Institut]]></category>
		<category><![CDATA[Umfrage]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungswirtschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Fast 200 Wohnungsunternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften nahmen vom 12. August bis 15. September 2020 am ersten Teil der großen Online-Befragung teil. Das Pestel Institut, stolp+friends und Wohnungswirtschaft heute bedanken sich bei allen Teilnehmenden für ihre Antworten. Die Ergebnisse erlauben neue Einblicke in die Herausforderungen sowie Bedürfnisse von Wohnungsunternehmen, auf deren Grundlage die gesamte Wohnungswirtschaft ein hohes [&#8230;]</p>
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<p>Fast 200 Wohnungsunternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften nahmen vom 12. August bis 15. September 2020 am ersten Teil der großen Online-Befragung teil. Das Pestel Institut, stolp+friends und Wohnungswirtschaft heute bedanken sich bei allen Teilnehmenden für ihre Antworten. </p>



<p>Die Ergebnisse erlauben neue Einblicke in die Herausforderungen sowie Bedürfnisse von Wohnungsunternehmen, auf deren Grundlage die gesamte Wohnungswirtschaft ein hohes Maß an Planungssicherheit dazugewinnen kann.</p>



<p>Der zweite Teil der großen Online-Befragung umfasst Themen und Fragen, die von den Teilnehmenden der ersten Phase der Online-Befragung angeregt wurden – neben Überlegungen zur Unternehmenskommunikation zum Beispiel die Anforderungen an Wohnraum vor dem Hintergrund des Klimawandels.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wohnungsunternehmen leisten Großes</h2>



<p>Mehr als 70 Prozent der Teilnehmenden bauen derzeit neue Wohnungen oder planen dies für die Zukunft. Gebaut wird in erster Linie auf kürzlich erworbenen Grundstücken sowie Grundstücken im Bestand, nur vereinzelt auch in Form von Aufstockungen und Anbauten. Diese Zahlen sind angesichts der hohen Nachfrage nach neuem Wohnraum ein positives Ergebnis. </p>



<p>Mehr als 75 Prozent der teilnehmenden Wohnungsunternehmen empfinden die Wohnungswirtschaft im Hinblick auf die Ausstattung von Immobilien als gut aufgestellt. </p>



<p>Dagegen werden die Kommunikations- und Marketingstrategien von mehr als 50 Prozent der Teilnehmenden lediglich mit der Schulnote „befriedigend“ bewertet.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Corona-Pandemie stellt die Wohnungswirtschaft vor neue Herausforderungen</h2>



<p>Die Corona Pandemie hat bei mehr als 40 Prozent der Befragten Unternehmen zu Mietrückständen geführt. Die Pandemie hat aber auch eine Diskussion in der Wohnungswirtschaft über neue Anforderungen an die Wohnungen durch gestiegene Zahlen im Home-Office Tätiger ausgelöst. </p>



<p>Die Kommentare reichen von „Keine weiteren Maßnahmen notwendig“ bis „wir werden in der Zukunft Gemeinschaftsräume mit geeigneten Arbeitsplätzen für die Mieter zur Verfügung stellen“.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Themen für zweiten Teil der Online-Befragung von Teilnehmenden angeregt</h2>



<p>Nach dem erfolgreichen Abschluss der ersten Befragungsphase wird die Online-Befragung vom 15. Oktober bis 15. November 2020 fortgesetzt. Der zweite Teil der Online-Befragung greift Themen und Fragen auf, welche Teilnehmende während der ersten Befragungsphase anregten&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/10/Fueko-Umfrage-Teil-2.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/10/Fueko-Umfrage-Teil-2.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>hubitation Contest 2020 – mehr als 90 Bewerber &#8211; Die Sieger sind: Zesavi aus München und Robotic Eyes aus Graz</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Oct 2020 20:11:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Führung/Kommunikation]]></category>
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		<category><![CDATA[AG145]]></category>
		<category><![CDATA[hubitation]]></category>
		<category><![CDATA[Nassauische Heimatstätte]]></category>
		<category><![CDATA[Startup]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerb]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der diesjährige hubitation Contest hat zwei Sieger: Eine Expertenjury wählte die Startups am Donnerstag, den 24. September 2020, unter neun Finalisten aus. Der Finaltag, die hubitation finals, markieren jedes Jahr den Höhepunkt des hubitation Contest. Der Startup-Accelerator hubitation der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte I Wohnstadt (NHW) brachte auch bei der dritten Ausgabe des Wettbewerbs die innovativen [&#8230;]</p>
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<p>Der diesjährige hubitation Contest hat zwei Sieger: Eine Expertenjury wählte die Startups am Donnerstag, den 24. September 2020, unter neun Finalisten aus. Der Finaltag, die hubitation finals, markieren jedes Jahr den Höhepunkt des hubitation Contest. </p>



<p>Der Startup-Accelerator hubitation der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte I Wohnstadt (NHW) brachte auch bei der dritten Ausgabe des Wettbewerbs die innovativen Ideen von Startups mit der Erfahrung der Wohnungswirtschaft zusammen. </p>



<p>Die Finalisten erarbeiteten in der „Startup Week“ ab Montag, den 21. September, bis zum Finaltag gemeinsam mit Sparringspartnern aus der NHW mögliche Pilotprojekte, die sie im Anschluss einer Expertenjury präsentierten.</p>



<p>Mit ihren Ideen besonders überzeugen konnten dabei Zesavi aus München und Robotic Eyes aus Graz, die als Sieger aus dem Wettbewerb hervorgingen. Zesavi bereitet Wissen so auf, dass es einfach und effizient weitergegeben werden kann, beispielsweise für bestimmte Prozesse in einem Unternehmen. </p>



<p>So können neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter effektiver und schneller eingearbeitet werden. Robotic Eyes hilft mit seiner App Unternehmen beispielsweise zu visualisieren, wie und wo Leitungen entlanglaufen. Mit der App kann auf einer Baustelle wesentlich effizienter und schneller gearbeitet werden.</p>



<p>NHW-Geschäftsführer Dr. Thomas Hain zeigte sich begeistert, wie gut sich hubitation als Bindeglied zwischen den Startups und der Wohnungswirtschaft etabliert hat: „Auch diesmal war es faszinierend zu sehen, was für großartige und zukunftsweisende Ideen nur auf Umsetzung warten. </p>



<p>Das zeigt, wie wichtig die Gründung von hubitation für die Innovationskraft der NHW, aber auch unsere gesamte Branche war.“ Dr. Simone Planinsek, Head of hubitation bei der NHW, betonte die Bedeutung des Wettbewerbs für die Branche: „Der hubitation Contest ist mittlerweile im Kalender der Wohnungs- und Digitalwirtschaft ein fester Termin für Zukunftsideen rund ums Wohnen.“ </p>



<p>Der Hessische Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Tarek Al-Wazir, bedankte sich in seinem Videogrußwort bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihr leidenschaftliches Engagement für neue innovative Formen des Wohnens. </p>



<p>„Mit ihrem Einsatz tragen Sie dazu bei, dass Menschen ein Zuhause haben, das für die Herausforderungen der Zukunft gerüstet ist. Genau das brauchen wir“, sagte Al-Wazir&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/10/Digital-hubitation-Contest-2020.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/10/Digital-hubitation-Contest-2020.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Urteile &#8211; Eingang, Treppenhaus, Aufzug, Funktionsräume: Mein, dein, unser&#8230; Die feine Unterscheidung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum</title>
		<link>https://wohnungswirtschaft-heute.de/urteile-eingang-treppenhaus-aufzug-funktionsraeume-mein-dein-unser-die-feine-unterscheidung-zwischen-gemeinschafts-und-sondereigentum/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=urteile-eingang-treppenhaus-aufzug-funktionsraeume-mein-dein-unser-die-feine-unterscheidung-zwischen-gemeinschafts-und-sondereigentum</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Oct 2020 20:08:35 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern teilt sich im Gegensatz zu Besitzern von Einfamilienhäusern etliche Bestandteile der Immobilie. Eingang und Treppenhaus, Aufzug und Funktionsräume im Keller – all das und noch einiges mehr zählt in der Regel zum sogenannten Gemeinschaftseigentum. Der Rest ist Miteigentum bzw. Sondereigentum und damit der Bereich, der sich in der Verantwortung der einzelnen [&#8230;]</p>
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<p>Eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern teilt sich im Gegensatz zu Besitzern von Einfamilienhäusern etliche Bestandteile der Immobilie. Eingang und Treppenhaus, Aufzug und Funktionsräume im Keller – all das und noch einiges mehr zählt in der Regel zum sogenannten Gemeinschaftseigentum. </p>



<p>Der Rest ist Miteigentum bzw. Sondereigentum und damit der Bereich, der sich in der Verantwortung der einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft befindet. Manchmal ist der Unterschied gar nicht so leicht zu bestimmen bzw. es stellt sich die Frage, wie weit der einzelne innerhalb des Gemeinschaftseigentums agieren darf. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seinen Extradienst einige Gerichtsurteile ausgewählt, in denen es um solche Fälle geht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie ist das bei Wasserleitungen?</h2>



<p>Bei den Wasserleitungen einer Wohnanlage besteht in der Regel kein Zweifel daran, dass sie dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen sind, soweit sie im räumlichen Bereich des Gemeinschaftseigentums verlaufen. Das hat mit der überragenden Bedeutung der Wasserversorgung zu tun. </p>



<p>Doch was geschieht eigentlich dann, wenn in der Teilungserklärung das genaue Gegenteil steht – das heißt, wenn die Leitung dem Sondereigentum zugeschrieben wird? Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 57/12) entschied, dass dies unerheblich sei.</p>



<h2 class="wp-block-heading">…. bei einem Dach</h2>



<p>Auch das Dach eines Gebäudes gehört grundsätzlich zum Gemeinschaftseigentum. Bis hinauf vor das Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichung 1 BvR 1925/13) wurde darum gestritten, ob dies auch für einzelne Garagen gilt, die dem Sondereigentum zugeordnet sind. Die Karlsruher Richter gingen bei den Garagen von tragenden Gebäudebestandteilen aus, die deswegen als Bestandteil des Gemeinschaftseigentums zu betrachten seien.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Loch im Fensterrahmen?</h2>



<p>Wenn ein Eigentümer aus seinem Sondereigentum heraus die Interessen der Gemeinschaft berührt bzw. beeinträchtigt, dann benötigt er die Zustimmung der Miteigentümer. So war bei einem Wohnungsbesitzer, der in einen Fensterrahmen, der zum Gemeinschaftseigentum gehörte, ein Loch bohrte, um eine Klimaanlage einbauen zu können. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 484 C 17510/18) ging bei diesem Eingriff von einer baulichen Veränderung aus, die genehmigungspflichtig gewesen wäre.</p>



<h2 class="wp-block-heading">… ein Kinderspielplatz?</h2>



<p>Besteht eine behördliche Auflage, wonach auf der Gemeinschaftsfläche einer Wohnanlage ein Kinderspielplatz mit einer bestimmten Ausstattung entstehen muss, dann können einzelne Eigentümer dies später einklagen. Konkret war der Spielplatz ein Bestandteil der Baugenehmigung gewesen. </p>



<p>Das Argument der Verjährung akzeptierte das Amtsgericht München (Aktenzeichen 481 C 17409/15) nicht. Es handle sich hier um einen Anspruch, der sich stets erneuere, so lange der Kinderspielplatz nicht bestehe&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/10/Fueko-recht-sondereigentum-weg.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/10/Fueko-recht-sondereigentum-weg.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
<p>Der Beitrag <a href="https://wohnungswirtschaft-heute.de/urteile-eingang-treppenhaus-aufzug-funktionsraeume-mein-dein-unser-die-feine-unterscheidung-zwischen-gemeinschafts-und-sondereigentum/">Urteile &#8211; Eingang, Treppenhaus, Aufzug, Funktionsräume: Mein, dein, unser&#8230; Die feine Unterscheidung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum</a> erschien zuerst auf <a href="https://wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft</a>.</p>
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		<item>
		<title>Lübbener LWG baut im Spreewald die ersten enttechnisierten energieautarken Mehrfamilienhäuser – mit Pauschalmiete mit Energieflat</title>
		<link>https://wohnungswirtschaft-heute.de/luebbener-lwg-baut-im-spreewald-die-ersten-enttechnisierten-energieautarken-mehrfamilienhaeuser-mit-pauschalmiete-mit-energieflat/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=luebbener-lwg-baut-im-spreewald-die-ersten-enttechnisierten-energieautarken-mehrfamilienhaeuser-mit-pauschalmiete-mit-energieflat</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Sep 2020 21:10:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Führung/Kommunikation]]></category>
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		<category><![CDATA[Energie]]></category>
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		<category><![CDATA[Spreewald]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zehn Jahre nach dem letzten Bauprojekt geht die Lübbener Wohnungsbaugesellschaft (LWG) wieder neue Bauvorhaben an. In dem vergangenen Jahrzehnt hat sich viel getan und das wird an dem in Deutschland bisher einmaligen Neubau sichtbar. Die Energiewende hat Schwung aufgenommen, der Klimawandel stellt die Menschheit vor neue Herausforderungen, der Alltag ist nicht zuletzt durch die Digitalisierung [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://wohnungswirtschaft-heute.de/luebbener-lwg-baut-im-spreewald-die-ersten-enttechnisierten-energieautarken-mehrfamilienhaeuser-mit-pauschalmiete-mit-energieflat/">Lübbener LWG baut im Spreewald die ersten enttechnisierten energieautarken Mehrfamilienhäuser – mit Pauschalmiete mit Energieflat</a> erschien zuerst auf <a href="https://wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Zehn Jahre nach dem letzten Bauprojekt geht die Lübbener Wohnungsbaugesellschaft (LWG) wieder neue Bauvorhaben an. In dem vergangenen Jahrzehnt hat sich viel getan und das wird an dem in Deutschland bisher einmaligen Neubau sichtbar. </p>



<p>Die Energiewende hat Schwung aufgenommen, der Klimawandel stellt die Menschheit vor neue Herausforderungen, der Alltag ist nicht zuletzt durch die Digitalisierung komplexer geworden, und die Situation auf dem Wohnungsmarkt hat sich verschärft.</p>



<p>„Da sind auch im Wohnungsbau neue Konzepte gefragt, die auf vielerlei Ebenen greifen“, sagt Frank Freyer, Geschäftsführer der LWG. Durch einen Vortrag des Energieexperten Prof. Timo Leukefeld ist er auf dessen Baukonzept der enttechnisierten, energieautarken Mehrfamilienhäuser aufmerksam geworden. </p>



<p>Das Anliegen und die Vision von Leukefeld und seinem Autarkie-Team ist die radikale Vereinfachung der Haustechnik. „Wir brauchen eine einfache, solide und wartungsarme Technik, die den Bewohnern Kosten spart und CO2 auf ein Minimum reduziert“, fasst Leukefeld die Eckpunkte zusammen. „Der Schlüssel dazu ist eine hohe Autarkie durch Solarenergie für Wärme, Strom und Mobilität.“ </p>



<p>Dafür setzen sie auf Photovoltaik und Infrarotheizung anstelle der herkömmlichen hydraulischen Heizung. „Ich war von Anbeginn überzeugt, dass dieses Konzept etwas für die Zukunft sein kann“, sagt Freyer, der alles in Bewegung setzte, um das innovative Projekt in Lübben zu realisieren. Mit Erfolg: Am 24. August 2020 war in der Heinrich-Heine-Straße Baubeginn für die ersten technikarmen energieautarken Mehrfamilienhäuser Deutschlands.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Attraktiver Wohnraum mit bezahlbaren Mietpreisen</h2>



<p>2.000 Wohnungen sind im Besitz der Lübbener Wohnungsbaugesellschaft, die zu 100 Prozent der Stadt Lübben gehört. Ziel der Stadt ist es, die Einwohnerzahl bis 2030 von 14.000 auf 15.000 zu steigern. </p>



<p>Im Prinzip nicht schwierig, denn wegen der steigenden Mieten in Berlin ziehen immer mehr Menschen in die Kleinstadt. Mit drei Prozent ist der Leerstand gering und die LWG ist gefordert, neuen Wohnraum zu schaffen&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/09/Fueko-energie-pm-energieautark.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/09/Fueko-energie-pm-energieautark.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<item>
		<title>Bauordnung: Zu bürokratisch, zu kompliziert und unterm Strich zu teuer &#8211; vdw startet Initiative zur Vereinfachung</title>
		<link>https://wohnungswirtschaft-heute.de/bauordnung-zu-buerokratisch-zu-kompliziert-und-unterm-strich-zu-teuer-vdw-startet-initiative-zur-vereinfachung/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=bauordnung-zu-buerokratisch-zu-kompliziert-und-unterm-strich-zu-teuer-vdw-startet-initiative-zur-vereinfachung</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Sep 2020 21:04:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Führung/Kommunikation]]></category>
		<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG144]]></category>
		<category><![CDATA[Bauordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Bürokratie]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[VdW]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://wohnungswirtschaft-heute.de/?p=34389</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw) schlägt vor, die Landesbauordnung grundlegend zu überarbeiten. In erster Linie geht es dabei um schlankere Genehmigungsprozesse, die Verwendung neuer Baustoffe und den Bestandsschutz bei Umbaumaßnahmen. „Das Baurecht in Niedersachsen ist deutlich überreguliert. Zu viel Bürokratie ist teuer und hemmt den Wohnungsbau. Vor allem bezahlbarer Wohnraum ist [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://wohnungswirtschaft-heute.de/bauordnung-zu-buerokratisch-zu-kompliziert-und-unterm-strich-zu-teuer-vdw-startet-initiative-zur-vereinfachung/">Bauordnung: Zu bürokratisch, zu kompliziert und unterm Strich zu teuer &#8211; vdw startet Initiative zur Vereinfachung</a> erschien zuerst auf <a href="https://wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw) schlägt vor, die Landesbauordnung grundlegend zu überarbeiten. In erster Linie geht es dabei um schlankere Genehmigungsprozesse, die Verwendung neuer Baustoffe und den Bestandsschutz bei Umbaumaßnahmen. </p>



<p>„Das Baurecht in Niedersachsen ist deutlich überreguliert. Zu viel Bürokratie ist teuer und hemmt den Wohnungsbau. Vor allem bezahlbarer Wohnraum ist betroffen. Das wollen wir schleunigst ändern“, betont vdw-Verbandsdirektorin Dr. Susanne Schmitt.</p>



<p>Zentrale Forderung der Wohnungswirtschaft ist die Anpassung der Niedersächsischen Bauordnung an die Musterbauordnung des Bundes. Dr. Schmitt weist darauf hin: „Während man auf Bundesebene mit sechs Kapiteln auskommt, sind es in der Landesbauordnung zwölf Abschnitte. Wer soll das begreifen?“ </p>



<p>Nach ihren Worten geht es aber nicht nur um eine bessere Verständlichkeit für alle Anwender – Behörden und Antragssteller –, sondern vor allem um inhaltliche Erleichterungen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was macht die Landesbauordnung so kompliziert?</h2>



<ul class="wp-block-list"><li>Sie gilt für eine Vielzahl von Kleinstanlagen, ist durch vielfache Ergänzungen und Überarbeitungen unübersichtlich und wenig anwenderfreundlich und beinhaltet neben bauordnungsrechtlichen Aspekten auch solche des Sozial- und Umweltrechts.</li><li>Selbst bei kleineren Vorhaben müssen zahlreiche Fachplaner eingebunden werden.</li><li>Das Bauordnungsrecht umfasst eine Fülle von Spezialgesetzen, Verordnungen und Erlasse; außerdem sind zahlreiche DIN-Vorschriften zu beachten.</li></ul>



<h2 class="wp-block-heading">Drei Aspekte sind bei einer Novellierung zu beachten:</h2>



<ul class="wp-block-list"><li>Anwenderfreundlichkeit</li><li>Auswirkungen auf die Baukosten</li><li>Folgerichtige und widerspruchsfreie Regelungen</li></ul>



<h2 class="wp-block-heading">Der vdw schlägt folgende Änderungen der Landesbauordnung vor:</h2>



<p><strong>Geltungsbereich</strong><br>Unter den Begriff der baulichen Anlagen sollen nur solche Anlagen erfasst werden, die zum Betreten durch Menschen gedacht sind oder aufgrund ihrer Größe und ihres Umfangs einen besonderen Einfluss auf die Umgebung ausüben (Windkraftanlagen, Freizeit- und Vergnügungsparks). </p>



<p>Auf diese Weise werden überflüssige Regelungsbereiche (Werbeanlagen, Stellplätze etc.) gestrichen, und das Regelwerk wird überschaubarer gestaltet&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/09/Fueko-bauordnung-neu.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/09/Fueko-bauordnung-neu.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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