WE-Gemeinschaft. Satellitenanlage und Gemeinschaftseigentum, was ist zu beachten? Geschäftsführer der Gerstel KG Klaus-Peter Behrens klärt auf

Der Anbau einer Satellitenanlage am Gemeinschaftseigentum stellt grundsätzlich eine bauliche Veränderung dar, deren Beseitigung die Gemeinschaft verlangen kann. Allerdings müssen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die beiderseitigen widerstreitenden Grundrechte – das Eigentumsrecht der Wohnungseigentumsgemeinschaft hinsichtlich des Erscheinungsbildes des Gemeinschaftseigentums einerseits und das Recht des einzelnen Wohnungseigentümers auf freie Information andererseits – gegeneinander abgewogen werden.

 

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