Vorsicht vor Schallschutz nach DIN 4109, das ist nur Mindestschutz, reicht nicht für den Wohnungsbau. Mehr müssen Bauherren vertraglich vereinbaren, rät der VPB

Lärm macht krank. Deshalb gehört die Planung des Schallschutzes zu den wichtigsten Aufgaben beim Bauen. „Das ist allerdings nicht jedem Bauherrn bewusst“, beobachtet Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Hammes, Bausachverständiger des Verbands Privater Bauherren (VPB). „Nach wie vor nutzen Schlüsselfertiganbieter die Unwissenheit der Bauherren aus und offerieren ihnen im Bauvertrag lediglich den Schallschutz nach DIN 4109.“

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