Bisher konnten öffentliche Auftraggeber bieterbezogene Eignungskriterien nicht zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes in einem Vergabeverfahren heranziehen. Der EuGH hat jedoch unlängst entschieden, dass bei Verfahren, in denen die Qualität des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals unmittelbar relevant für die Wirtschaftlichkeit des Angebotes ist, eine Ausnahme von diesem Grundsatz in Betracht kommt.
Lesezeit ca: Less than 1 min.
Vergaberecht – Das wirtschaftlichste Angebot – Neue Spielräume für öffentliche Auftraggeber. RA Christoph Kaiser erklärt das EuGH- Urteil (Rechtssache C-601/13, „Ambisig“)
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
BGH legt EuGH Fragen zur weiteren Klärung des Begriffs der öffentlichen...
Beschlüsse vom 8. Februar 2024 - I ZR 34/23 ("Seniorenwohnheim") und...
Wohnungseigentümer kann seinen Mieter zur Einsicht in Betriebskostenbelege ermächtigen
Ein Wohnungseigentümer kann gestützt auf § 18 Abs. 4 WEG seinem...
Mietvertragskündigung wegen mangelhafter Mülltrennung möglich?
AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 24.02.2023 – 533 C 159/22
Die Vermieterin mahnte...
Unzulässigkeit der Klärung einer ortsüblichen Vergleichsmiete durch einen Sachverständigen
Orientierungssatz
Es ist nicht zulässig, vor einem Mieterhöhungsverlangen die ortsübliche Vergleichsmiete durch einen Sachverständigen im...
Wohnungseigentümer – BGH: Keine Nichtigkeit der während der Corona-Pandemie in einer...
Der u.a. für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat...
vzbv-Studie: Große Preisunterschiede bei Fernwärme
Die Preise für Fernwärme in Deutschland unterscheiden sich regional deutlich. So...