Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bei degewo: Betriebsvereinbarung geht sogar über Gesetzesrahmen hinaus

Um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu stärken, hat das Bundesministerium für Familien das Familienpflegezeitgesetz eingeführt. Das Berliner Wohnungsunternehmen degewo gehört bundesweit zu den ersten Unternehmen, die das Gesetz anwenden.

Eine eigene Betriebsvereinbarung, die seit dem 1. November 2013 in Kraft ist, regelt die Anwendungen und geht in Teilen sogar weit über das hinaus, was der Gesetzgeber vorgegeben hat. „Unsere Mitarbeiter sind unser größtes Kapital“, begründet degewo-Vorstandsmitglied Frank Bielka das hohe Engagement von Berlins führendem Wohnungsunternehmen.

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