BGH Urteil: Trittschallschutz muss nicht nach Modernisierung im Mehrfamilienhaus nachgebessert werden
Wer sein Badezimmer in einem Mehrfamilienhaus modernisiert und dabei den Boden erneuert, ist nicht verpflichtet, den Schallschutz zu verbessern. Es gelte der Grenzwert aus dem Baujahr des Hauses, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Ein Hamburger Wohnungsbesitzer hatte der dpa…