Lange Zeit regulierten die Gebäudeversicherer Wasserschäden aufgrund von durch defekte Silikonfugen, im Handwerkerjargon seit einiger Zeit auch treffend als „Wartungsfugen“ bezeichnet, ausgetretenen Wassers relativ geräuschlos. In jüngster Zeit zeigen sich einige Versicherer aber zunehmend unwillig, diese Schäden zu regulieren, sicherlich auch ermutigt durch eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (LG Düsseldorf, Urteil vom 04.07.2016, Az.: 9 O 205/15).
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Silikonfugen und die Leitungswasserversicherung – Zahlt die Versicherung, wenn die Fuge undicht wird, Herr Senk?
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