Sicherheitsniveau „hochfeuerhemmend“ – Brandschutz im mehrgeschossigen Holzbau

Zeitgemäßer mehrgeschossiger Holzbau ist ohne bauordnungsrechtliche Einschränkungen inzwischen in vielen deutschen Bundesländern1 möglich. Festlegungen der Musterbauordnung von 2002 (MBO 2002) in Verbindung mit der Muster-Holzbaurichtlinie von 2004 (M-HFHHolzR 2004) ermöglichen es, Holzbauten in Holzständerbauweise bis zu einer Gebäudehöhe von 13 Metern zu realisieren.

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Das brandschutztechnische Sicherheitsniveau für Planung und konstruktive Ausführung ist damit eindeutig geregelt: Alle tragenden, aussteifenden und raumabschließenden Bauteile müssen hochfeuerhemmend ausgeführt werden. Durch das sogenannte K260 Kapselkriterium und bei Beachtung konstruktiver Randbedingungen ist moderner Holzbau bis einschließlich Gebäudeklasse 4 zulässig. Als „brandschutztechnisch wirksame Bekleidung“ und zugleich wirtschaftlich darstellbar haben sich Gipsplatten etabliert.

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Hersteller wie z.B. die Knauf Gips KG bieten Konstruktionsaufbauten mit brandschutztechnischem Nachweis für Wand, Decke und Fußbodenaufbauten. Die Auswahl der Systemkonstruktionen mit amtlichen Prüfzeugnissen deckt nicht nur differenzierte Leistungsbilder im Hinblick auf den baulichen Schallschutz ab, sondern bietet auch praxisnahe Lösungen für eine optimierte Installationsführung.

 

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