SH-Verwaltungsgericht hat Straßenausbau-Satzung verworfen – Besser schlicht abschaffen, meint Haus&Grund und der VNW

„Manchmal gibt es für komplizierte Probleme wie Straßenausbaubeiträge doch einfache Lösungen: Schlicht und ergreifend abschaffen!“ Mit dieser Forderung an die Städte und Gemeinden, die noch Straßenausbaubeiträge erheben, kommentierten Alexander Blažek, Verbandsvorsitzender von Haus & Grund Schleswig-Holstein und Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), das veröffentlichte Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts in Schleswig zu dem Thema (Aktenzeichen 9 A 55/17 und 9 258/17 vom 16.01.2019). Das Gericht habe eine Satzung der Gemeinde Oersdorf (Kreis Segeberg) verworfen, die wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau erhoben hatte.

„Straßenausbaubeiträge sind ein Relikt aus dem 19. Jahrhundert und überkommen. Die Kosten müssen aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden, wie bei Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen auch. Anlieger dürfen damit nicht mehr belastet werden“, führten die Verbandschefs weiter aus. Daran änderten auch wiederkehrende Beiträge nichts. Diese machten alles nur noch komplizierter, bürokratischer und damit streitträchtiger.

- Anzeige -

Kiel, Neumünster, Bad Oldesloe und Lübeck haben die Straßenausbaubeiträge schon abgeschafft. In diesen müssen die nicht mehr für Sanierung der Bürgersteige, Straßen und Beleuchtung anteilig zahlen.

Haus & Grund Schleswig-Holstein

vertritt die Interessen des privaten Grundeigentums und hat landesweit rund 68.300 Mitglieder.

- Anzeige -
Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.

vertritt in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg insgesamt 341 Wohnungsgenossen- schaften und Wohnungsgesellschaften. In ihren 732.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Im Jahr 2017 investierten die VNW-Unternehmen in den drei Bundesländern insgesamt 1,662 Milliarden Euro in die Sanierung, die Modernisierung und den Neubau bezahlbarer Wohnungen…

zum vollständigen Artikel als PDF

Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe

Lesen Sie Artikel zum selben Thema