Auch wenn die momentane Wetterlage noch nicht an die weiße Pracht denken lässt, so sollten sich Hausbesitzer bzw. Verfügungsberechtigte unbedingt die Frage stellen, wer ihre Verkehrsflächen, Wege und Dächer im Winter von Eis und Schnee freihält. Denn die Schneeräumung ist eine Pflicht, die die Kommunen auf Immobilieneigentümer übertragen haben. Versäumnisse im Winterdienst können mit hohen Schadenersatzforderungen – unabhängig ob Personen- oder Sachschaden – einhergehen.
Lesezeit ca: Less than 1 min.
Schneeverwehungen, Dachlawinen, Eiszapfen: Schneeräumpflicht betrifft auch das Dach!
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Überlebenswichtig: Der zweite Rettungsweg
Ob Feuer, Erdbeben oder gewaltsamer Einbruch – im Fall der Fälle...
Brandschutzcheck für Hausverwaltungen und Wohnungseigentümer
Über 300 Menschen sind im Jahr 2022 nach Angaben des Statistischen...
Elektroarbeiten gehören immer in die Hände von Elektrofachkräften
Angesichts gestiegener Handwerkerkosten versuchen viele Hauseigentümer und Bauherren, kleinere Instandhaltungsarbeiten oder...
IFS e.V. – Wie wir in Zukunft Schäden verhindern
Die mehrere hundert- oder tausendfache Vergrößerung einer Bruchfläche mit dem Elektronenmikroskop...
Jährlicher Frostschaden in Höhe von 115 Millionen Euro – 5 Tipps...
Frost verursacht jedes Jahr erhebliche Schäden an Wasserleitungen. Schon mit wenig...
Präventivmaßnahmen für Gebäude dringend erforderlich
Extremwetterereignisse wie Stürme, Starkregen, Hagel sowie Hitze- und Dürreperioden nehmen zu...