Obliegenheiten und Ihre Tücken – Fallstricke im Rahmen der Abwicklung eines Versicherungsschadens – was ist zu beachten, Herr Senk?

Im Schadenfall kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern. Häufig entzünden sich diese über der tatsächlichen oder vermeintlichen Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wobei nicht selten seitens der betroffenen Versicherungsnehmer Unklarheit über die Anwendbarkeit oder gar über das Bestehen derartiger Obliegenheiten herrscht.

Dies ist auch nicht verwunderlich wenn man bedenkt, dass Obliegenheiten nach gängiger Definition „keine in irgendeiner Art erzwingbaren, bei Nichterfüllung in eine Schadensersatzpflicht übergehenden Verbindlichkeiten, sondern lediglich Voraussetzungen für die Erhaltung des Anspruchs aus dem Versicherungsvertrag“ oder im eigenen Interesse des Versicherungsnehmers zu befolgende Verhaltensnormen sind (Prölss in Prölss/Martin VVG, 28. Aufl., Rn. 38 zu § 28 VVG mit zahlreichen Nachweisen).

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