Notbeleuchtung in Gebäuden

Lichttechnische Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtungs- und Ersatzbeleuchtungssysteme, die in Anlagen und Räumlichkeiten installiert werden, regelt die Neuausgabe der ÖNORM EN 1838. Gebäude, die der Öffentlichkeit oder Arbeitnehmern dienen, sind mit einer Notbeleuchtung auszustatten. Diese wird wirksam, wenn die Stromversorgung der allgemeinen künstlichen Beleuchtung ausfällt. Sie wird daher von einer unabhängigen Stromquelle gespeist.

Durch die eindeutige Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen können Angst und Irritationen vermieden werden. Wichtig dabei ist, dass die Ausgänge eines Raums oder Gebäudes klar gekennzeichnet und sichtbar sind, damit diese im Bedarfsfall jederzeit von Personen genutzt werden zu können.

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