Neues zur D & O: Gefahrerhöhung und Anzeigepflichten. Herr Senk, was bedeutet das?

Obgleich es die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Unternehmensleiter und Leitende Angestellte, kurz D & O (=Directors and Officers Liability) schon seit den 90er Jahren im deutschen Markt gibt, hat es immerhin bis zum 12. September 2012 gedauert, bis sich der Bundesgerichtshof inhaltlich mit dieser Haftpflichtversicherung auseinandergesetzt hat (BGH, Urteil vom 12.09.2012, Az.: IV ZR 171/11). Versicherungsexperte Wolf-Rüdiger Senk erklärt den Sachverhalt.

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