Neues zum Vergaberecht 2014: Vorsicht Schwellenwerte erhöht – Bauaufträge auf 5.186.000 Euro, im Facility Management / gebäudenaher Dienstleistungen 207. 000 Euro

Der europäische Gesetzgeber ist Ende 2013/Anfang 2014 in erheblichem Umfang tätig geworden. Eine ganze Reihe neuer vergaberechtlicher Regelungen gilt bereits oder wird in absehbarer Zeit in Kraft treten: Die Schwellenwerte, ab deren Erreichen ein Vergabeverfahren EU-weit durchzuführen ist, wurden zum 01.01.2014 turnusmäßig überprüft und nach oben angepasst.

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Deutlich gravierender sind die Änderungen, die mit den neuen EU-Vergabe¬richt¬linien kommen werden, die von den jeweiligen Mitgliedstaaten bis 2016 in nationales Recht umzusetzen sind. In diesem Beitrag werden die Regelungen mit Schwerpunkt auf den sog. Inhouse-Geschäften dargestellt.

 

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