Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem am 19. Oktober veröffentlichten Beschluss die Rechte
der Nutzer von Strom- und Gasnetzen geschwächt. Das Energie- und IT-Unternehmen LichtBlick
hatte in Karlsruhe für sein Grundrecht auf eine wirksame gerichtliche Überprüfung der Netzentgelte
geklagt. Diese Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen.
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Netzentgelte: Bundesverfassungsgericht schwächt Rechte der Stromkunden – rechtliche Kontrolle der Netzkosten ist nicht möglich
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