Wer nach Jahresabschluss seine Nebenkostenabrechnung vom Vermieter erhält, versteht vor lauter Zahlenwirrwarr oft nur Bahnhof. Sobald sich ein Überblick verschafft wurde, kommen jedoch häufig Zweifel, ob einige Abrechnungsposten überhaupt bezahlt werden müssen. Denn: nur was umlagefähig ist, darf auch berechnet werden. Steffen Groß, Experte für Mietnebenkosten und Rechtsanwalt bei MINEKO ( www.mineko.de) hat die wichtigsten umlagefähigen Posten zusammengestellt
Lesezeit ca: Less than 1 min.
Nebenkosten oder die „zweite Miete“ – Was darf der Vermieter berechnen? Mietnebenkosten- Experte RA Steffen Groß gibt Antwort
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
BGH legt EuGH Fragen zur weiteren Klärung des Begriffs der öffentlichen...
Beschlüsse vom 8. Februar 2024 - I ZR 34/23 ("Seniorenwohnheim") und...
Wohnungseigentümer kann seinen Mieter zur Einsicht in Betriebskostenbelege ermächtigen
Ein Wohnungseigentümer kann gestützt auf § 18 Abs. 4 WEG seinem...
Mietvertragskündigung wegen mangelhafter Mülltrennung möglich?
AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 24.02.2023 – 533 C 159/22
Die Vermieterin mahnte...
Steigende Energiepreise – Hintergründe und Handlungsoptionen
Kostensteigerungen bei der Energie belasten Mieter und Vermieter. Die Entwicklung der...
Unzulässigkeit der Klärung einer ortsüblichen Vergleichsmiete durch einen Sachverständigen
Orientierungssatz
Es ist nicht zulässig, vor einem Mieterhöhungsverlangen die ortsübliche Vergleichsmiete durch einen Sachverständigen im...
Wohnungseigentümer – BGH: Keine Nichtigkeit der während der Corona-Pandemie in einer...
Der u.a. für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat...