Mietrechtsänderungsgesetz: Beachten Sie diese neun Änderungen!

Wir begrüßen, dass das Mietrechtsänderungsgesetz nun endlich in Kraft trat. Damit ist eine fast zwei Jahre dauernde Diskussion über eine Neufassung des Mietrechts beendet“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. „Das Gesetz soll der Vereinbarkeit von Klimaschutz und Mietrecht Rechnung tragen. Das ist an vielen Stellen auch gelungen“, so Gedaschko.

Er hob dabei insbesondere die Duldungspflicht von energetischen Modernisierungsmaßnahmen durch Mieter sowie den dreimonatigen Minderungsausschluss wäh- Künftigen Betriebskosten angegeben rend der Modernisierung hervor.

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