Zum 1. Januar 2016 wurde in Sachsen die gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht für Neu- und Umbauten eingeführt. Rund 7.000 Wohnungen mit 35.000 Wohnräumen müssen ab 2016 jährlich mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden
Zum 1. Januar 2016 wurde in Sachsen die gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht für Neu- und Umbauten eingeführt. Rund 7.000 Wohnungen mit 35.000 Wohnräumen müssen ab 2016 jährlich mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden
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© 2023 Wohnungswirtschaft heute, Chefredakteur: Gerd Warda