Staatliche Soforthilfen nach Naturkatastrophen wird es künftig nur geben, wenn sich die Betroffenen
um eine Elementarschadenversicherung bemüht haben. Darauf haben sich die Ministerpräsidenten
der Bundesländer am 1. Juni 2017 bei einem Treffen in Berlin geeinigt. Die neue Regelung bedeutet
einen Paradigmenwechsel in der deutschen Politik.
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Hochwasser / Elementarschadenversicherung – Jetzt NEU! Ohne Bemühen um Elementarschadenversicherung künftig keine Staatshilfen
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