Haftung im Winter

Bei Schäden durch Dachlawinen oder Eiszapfen müssen nicht immer die Immobilieneigentümer bzw. Wohnungseigentümer haften. Jedoch sind grundsätzlich bestimmte vorsorgliche Schutzmaßnahmen zu beachten. Trotzdem sollte immer die Gebäudeversicherung um entsprechende Gefahrenbausteine ergänzt werden.

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