Geteiltes Leid: Mieterregress und Teilungsabkommen

Wer zahlt was, wem und warum, wenn zum Beispiel bei einem Mieter der Adventskranz lichterloh brennt? Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gehen bei Regulierung eines Schadens gegenüber Dritten bestehende Regressansprüche des Versicherungsnehmers auf den Versicherer über (gem. § 86 VVG n.F, § 67 a.F.). Versicherungsexperte Wolf-Rüdiger Senk klärt auf.

zum Artikel als PDF

Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe

Lesen Sie Artikel zum selben Thema