Funkmesstechnik ab 2020 verpflichtend – EU will mit EED Verbrauchsverhalten von Mietern verbessern

Klimaschutz und Energieeffizienz sind treibende Themen unserer Zeit. Die hochgesteckten Ziele werden jedoch häufig nicht so zügig erreicht, wie angestrebt – dies zeigt auch der kürzlich veröffentlichte Klimaschutzbericht 2018 des Bundesministeriums für Umwelt. Um den Klimaschutz zu beschleunigen, sind weitere Maßnahmen notwendig: Gesetzesinitiativen, wie die Novellierung der Energieeffizienzrichtlinie (engl.: Energy Efficiency Directive, EED), sollen helfen, die Klimaveränderung zu begrenzen und eine effizientere Nutzung von Energie zu fördern. Bis 25. Oktober 2020 muss die EED in nationales Recht umgesetzt werden. Mit der Novellierung verpflichtet die EU ihre Mitglieder, weitere Energieeinsparpotenziale zu nutzen. Wesentlicher Bestandteil der neuen Richtlinie sind das Bereitstellen von unterjährigen Verbrauchsinformationen für Wohnungsnutzer sowie der verpflichtende Einsatz von Funkmesstechnik in der Verbrauchserfassung.

Aus dem jüngst veröffentlichten Klimaschutzbericht 2018 des Bundesministeriums für Umwelt geht hervor, dass Deutschland die selbst gesteckten Ziele aus dem „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“, welches eine Minderung der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent gegenüber 1990 vorsieht, um acht Prozent verfehlen wird.

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Zwar belegt der Bericht, dass die Verbesserung des Gebäudebestandes durch Modernisierungsmaßnahmen durchaus einen Beitrag zum Erreichen der Ziele geleistet hat, jedoch sind die Maßnahmen nicht mehr ausreichend. „Es genügt heute nicht mehr, Gebäude lediglich zeitgemäß zu dämmen. Die Möglichkeiten der Digitalisierung müssen stärker genutzt werden, um Energieeinsparpotenziale optimal auszunutzen. Die unterjährige Verbrauchsinformation ermöglicht dem Mieter beziehungsweise Wohnungsnutzer sein Verbrauchsverhalten besser anzupassen und so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten“, sagt Stephan Kiermeyer, Geschäftsführer der Kalorimeta GmbH. Energieeinsparungen durch Anpassung des Verbrauchsverhaltens – diesen Ansatz nimmt auch die novellierte Energieeffizienzrichtlinie der EU in den Fokus. So verfolgt die EED das übergeordnete Ziel, den Energieverbrauch innerhalb der EU bis zum Jahr 2030 um 32,5 Prozent gegenüber dem 2007 prognostizierten Verbrauch zu senken. Zu diesem Zweck sieht die Richtlinie unter anderem vor, dass die Konsumenten besser und regelmäßiger über ihren Energieverbrauch informiert werden und so ihr eigenes Verbrauchsverhalten optimieren können. Für die Immobilienwirtschaft ergeben sich daraus wichtige Änderungen.

Die Änderungen

Die EED sieht vor, dass ab 25. Oktober 2020 nur noch fernablesbare Zähler und Verteiler installiert werden, sofern die Kosten sowie der technische Aufwand in einer akzeptablen Relation zur Energieeinsparung stehen. Verbindliches Ziel ist es, dadurch den Verbrauch jährlich um 0,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu reduzieren. Was unter akzeptabel zu verstehen ist, kann jeder EU-Mitgliedsstaat in seiner nationalen Umsetzung per Verordnung oder Gesetz definieren. Bereits eingebaute Zähler und Verteiler, die eine Fernauslesung nicht unterstützen, sollen bis zum 01.01.2027 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Darüber hinaus verpflichtet die Novellierung Vermieter ab dem 01.01.2022 dazu, Bewohnern in Liegenschaften mit fernablesbaren Erfassungsgeräten monatlich Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen. Schon ab dem 25.10.2020 sollen diese, bei entsprechender Infrastruktur, dem Wohnungsnutzer mindestens halbjährlich zur Verfügung gestellt werden.

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Die Auswirkungen

Besonders der verpflichtende Einsatz von Funkmesstechnik hat bereits heute Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft und schafft erste Handlungsimpulse. Diese ergeben sich aus den Fristen und der Lebensdauer der verschiedenen Erfassungsgeräte. Wärme- und Warmwasserzähler haben eine Eichfrist von fünf, Kaltwasserzähler von sechs Jahren. Danach müssen sie zwingend ausgetauscht werden. Heizkostenverteiler werden, bedingt durch die Batterielaufzeit, in der Regel nach zehn Jahren ausgetauscht. Wohnungsunternehmen und Immobilienverwalter, die heute noch Heizkostenverteiler installieren, die keine Fernablesung ermöglichen, müssen spätestens 2026 wieder aktiv werden und diese nachrüsten oder austauschen…

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