Energiekosten für Gebäude senken Krolkiewicz/Hopfensperger/Spöth

Seit 2009 gilt für jeden Bauantrag, der eingereicht wird, das Gebäude teilweise mit erneuerbaren Energien geheizt bzw. gekühlt werden müssen. Zu den erneuerbaren Energien zählen Solarkollektoren, Holzpelletöfen und –heizungen, Erdkollektoren, Solarthermie, Geothermie, Biogas, Fernwärme, usw. Alternativ können Bauherren die Gebäudehülle entsprechend besser dämmen, mit Wärmerückgewinnung für gute Lüftung sorgen oder andere Maßnahmen durchführen, die nach dem Wärmegesetz erlaubt sind.

zum Artikel als PDF

Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe

Vorheriger Artikel
Nächster Artikel

Lesen Sie Artikel zum selben Thema