E-Mobilität: E-Fahrzeuge und E-Ladestationen im oder am Haus richtig versichern. Versicherungsexperte Stefan Michel klärt auf.

E-Mobilität ist auf dem Vormarsch. Die Zahl von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen wird künftig weiter steigen. Das stellt spezielle Anforderungen an den Versicherungsschutz der Fahrzeuge und Ladestationen – sowohl auf dem eigenen Grundstück als auch direkt davor. Im Interview erklärt Stefan Michel aus dem Fachbereich Sach der AVW Unternehmensgruppe, worauf es bei der Versicherung von E-Fahrzeugen, E-Scootern, E-Bikes und den notwendigen Ladestationen ankommt.

Herr Michel, was ist bei der Versicherung von E-Fahrzeugen anders als bei Fahrzeugen, die nicht elektrisch betrieben werden?

Stefan Michel: Prinzipiell unterscheidet sich die Kfz-Versicherung für Elektro-Autos nur geringfügig von der anderer PKW. Gesetzlich vorgeschrieben ist für alle PKW nur die Haftpflichtversicherung, und hier unterscheiden die meisten Versicherer nicht zwischen unterschiedlichen Antriebsarten. Nur die wenigsten Versicherer bieten spezielle E-Auto-Policen oder Vergünstigungen für die emissionsarmen Wagen an.

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Und was gilt in der Kasko-Versicherung für Elektro-Kfz?

Stefan Michel: Da mit einem Elektroauto in der Regel höhere Anschaffungskosten verbunden sind als mit einem vergleichbaren Auto mit Verbrennungsmotor, sollte der Halter sich für eine Vollkasko-Versicherung entscheiden. Einer der wertvollsten Bestandteile des Elektroautos ist der Akku, deswegen sollte die Kaskoversicherung einen umfangreichen Schutz für den Stromspeicher gewährleisten, welcher auch Bedienfehler wie eine Tiefenentladung einschließt. Ist der Akku jedoch gemietet, ist er in der Regel über den Hersteller versichert. Ein Umstand, der bei Abschluss der Versicherung auch unbedingt angemerkt werden sollte, da er sich positiv auf den Preis auswirken kann.

Haben Sie weitere Tipps zum Versicherungsschutz für Elektro-Kfz?

Stefan Michel: Es sollten mögliche Folgeschäden aus Abschleppvorgängen versichert sein. Das Abtransportieren eines Liegenbleibers mit Elektroantrieb gestaltet sich deutlich schwieriger als bei anderen Kfz. Beim E-Auto wird über die Antriebsachse Strom erzeugt, und ein unsachgemäßer Abschleppvorgang kann zu Kurzschlüssen führen. Schlimmstenfalls wird der Akku in Mitleidenschaft gezogen. Zudem sollte die Elektroauto-Versicherung den Schutz gegen ein mögliches Feuer beinhalten. Denn Brände an E-Fahrzeugen müssen mit speziellem Equipment erstickt werden, und das verursacht meist hohe Kosten.

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Neben E-Autos werden auch E-Bikes und zukünftig sicherlich auch E-Scooter immer häufiger eingesetzt. Was ist dabei zu beachten?

Stefan Michel: Für E-Scooter und klassische E-Bikes gelten andere Regeln. Klassische E-Bikes (sogenannte Pedelecs) gelten im Sinne der Straßenverkehrszulassungsordnung als Fahrrad, da die Motorunterstützung auf eine Geschwindigkeit von maximal 25 km/h begrenzt ist und nur durch das Treten der Pedalen aktiviert wird. Deshalb dürfen sie ohne Betriebserlaubnis und Versicherungskennzeichen gefahren werden.

Auch ohne Versicherung?

Stefan Michel: Eine Versicherung ist nicht Pflicht, aus unserer Sicht aber dringend empfohlen – allein schon aufgrund des hohen Anschaffungswertes. Die AVW bietet eine Absicherung der E-Bikes über die Geschäftsinhaltsversicherung an.

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