BUGLAS: 2019 wird Jahr der Entscheidung für den Glasfaserausbau in Deutschland – An vier Punkten die zentralen Weichen richtig stellen!

Bereits in den ersten Wochen und Monaten des Jahres stehen bei Gesetzgeber, Regulierer und Wettbewerbshütern zahlreiche Entscheidungen an, die von zentraler Bedeutung für den weiteren Ausbau einer nachhaltig zukunftssicheren Kommunikationsinfrastruktur für Deutschland sind. Während die Bundesnetzagentur an den weiteren Bedingungen für die Vergabe der 5G-Lizenzen feilt und an der Marktdefinition und -analyse des Zugangsmarktes arbeitet, hat die EU-Kommission die Phase 2 des Prüfungsverfahrens zum Vodafone-Antrag zur Übernahme von Unitymedia eingeleitet. Der Gesetzgeber in Berlin ist nun mit der Überarbeitung des DigiNetz-Gesetzes befasst, während in den Bundesministerien am ersten Entwurf für die durch den EU TK-Review notwendig gewordene große Novelle des Telekommunikationsgesetzes gearbeitet wird.

Glasfaserausbau bis mindestens in die Gebäude

Der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) mahnt in diesem Kontext an, dabei die Weichen so zu stellen, dass sowohl der Glasfaserausbau bis mindestens in die Gebäude (FttB/H, Fiber to the Building/Home) als unverzichtbare Basis aller künftigen Kommunikation wie auch der Wettbewerb insgesamt als Investitions- und Innovationstreiber sichergestellt und gefördert werden.

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„Wenn der im Koalitionsvertrag avisierte ‚Infrastrukturwechsel hin zur Glasfaser‘ in Deutschland gelingen soll, müssen Regulierer, Gesetzgeber und die europäischen Wettbewerbshüter in den kommenden Wochen und Monaten mit besonderem Augenmaß tätig sein“, bringt BUGLAS-Geschäftsführer Wolfgang Heer die aktuelle Situation auf den Punkt.

Stichwort 5G

„Hier kann Deutschland überhaupt nur dann zum Leitmarkt werden, wenn auch regionale Frequenzen vergeben werden. Wenn wir die ‚gefunkte Glasfaser‘ wirklich in die Fläche bringen und die riesigen Potenziale von Smart City-, intelligenten Verkehrs- und Energiesteuerungskonzepten heben wollen, brauchen wir möglichst viele beteiligte Marktakteure.“ Stadtwerke und City Carrier sowie kommunale Institutionen bringen hier nach Auffassung des BUGLAS mit ihren bereits ausgerollten Glasfasernetzen und ihren Kompetenzen unverzichtbare Voraussetzungen mit. Städte und Kommunen dürften, so Heer, nicht ihrer Gestaltungshoheit in punkto Digitalisierung beraubt werden. Dies wäre der Fall, wenn keine regionalen Frequenzen vergeben würden, die genau die öffentlichen Räume betreffen.

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Stichwort Kabelfusion

„Mit der Übernahme von Unitymedia durch Vodafone würde ein neuer Marktgigant entstehen, der nicht nur den in Deutschland verfügbaren Kabel-Footprint beherrschen, sondern auch den Gestattungsmarkt und die Beschaffung von TV-Rechten dominieren würde“, führt der BUGLAS-Geschäftsführer aus. „Im Ergebnis entstünde ein Duopol aus Kabelgigant und Telekom-Riese, das gerade die im FttB/H-Ausbau tätigen kleineren Unternehmen aus dem Markt drängen könnte. Damit würden die bestehenden Netzinfrastrukturen zementiert, weil der Wettbewerbsdruck als Innovationstreiber nicht mehr vorhanden wäre. Das Ziel eines flächendeckenden Glasfaserausbaus, der zum allergrößten Teil durch City Carrier gestemmt wird, würde durch die Fusion grundlegend in Frage gestellt.“ Die Kabelfusion ist aus Sicht des Glasfaserverbands nicht genehmigungsfähig.

Stichwort Überarbeitung DigiNetz-Gesetz

„Hier hat es nun der Bundestag in der Hand, die Schwächen der aktuellen Gesetzesfassung schnell auszumerzen“, erläutert Heer. „Anspruch muss sein, Synergien beim Netzausbau tatsächlich so nutzbar zu machen, dass die Glasfaser möglichst weit in die Fläche kommt, und dabei die bestehenden Anreize zum Trittbrettfahren zu beseitigen.“ Das aktuelle „Glasfaser-Mikado“, bei dem der Marktakteur verliert, der sich zuerst bewegt, muss, darauf hatte der BUGLAS bereits Ende 2017 hingewiesen, möglichst bald beendet werden…

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