Brandschutz bei Dachkonstruktionen

Das Bauordnungsrecht stellt bestimmte Anforderungen an den Brandschutz von baulichen Anlagen, die mindestens erfüllt werden müssen. Brandschutzanforderungen dienen dem Personen- und Sachschutz mit dem Ziel, das Entstehen von Bränden einzuschränken sowie die Brandweiterleitung zu verzögern oder zu erschweren. Als problematisch werden von der Feuerwehr moderne Bauarten mit leichten Dachkonstruktionen betrachtet, bei denen im Brandfall das Dach häufig schlagartig seine Tragfähigkeit verliert und einstürzt.

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