Bodenspekulationen verhindern, Wohneigentum fördern: Städte und Gemeinden entdecken das Erbbaurecht neu

In Hamburg erklärten die rot-grünen Regierungsfraktionen am 14. Juni 2017, dass sie strategisch wichtige städtische Grundstücke wieder vermehrt im Erbbaurecht vergeben wollen. In Leipzig startete im März 2017 das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung (ASW) zusammen mit der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) ein Modellprojekt: Zwei Grundstücke sollen ab August im Erbbaurecht ausgeschrieben werden, um das innerstädtische kostensparende und kooperative Wohnen zu fördern.

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Im Landkreis Erding bei München begann im Februar 2017 ein Erbbaurechtsprogramm zur sozialen Eigenheimförderung. Und in Berlin hat die rot-rot-grüne Regierung die verstärkte Nutzung des Erbbaurechts schon 2016 zum Bestandteil ihres Koalitionsvertrags gemacht. Überall in Deutschland setzen Städte und Gemeinden wieder verstärkt auf die Vergabe von Erbbaurechten, anstatt Grundstücke zu verkaufen. Warum das so ist, erklärt der Deutsche Erbbaurechtsverband e.V.

 

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